Stiftungsrat sollte seine Aufgaben ernst nehmen

Zu den vom Beirat für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit für die Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt verbreiteten Pressemitteilung nahm der Stadtvorsitzende Swen Knöchel wie folgt Stellung:

Zu den vom Beirat für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit für die Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt verbreiteten Pressemitteilung nahm der Stadtvorsitzende Swen Knöchel wie folgt Stellung:

Der Stiftungsbeirat kritisiert:

"die Einmischung des Stiftungsratsvorsitzenden in die Arbeit politischer Bildungseinrichtungen mit einem Verbot innerhalb seines Wirkungsbereiches stellt einen Angriff auf die Freiheit des Denkens, Forschens und der öffentlichen Rede dar." .

Diese Aussage ist falsch, hier noch einmal zur Erinnerung die Pressemitteilung von StS Erben:

"Eine Gleichsetzung von NS-Verbrechen und SED-Diktatur ist mit dem Stiftungszweck der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt unvereinbar. In § 2 Absatz 1 des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird klar unterschieden: "Zweck der Stiftung ist es, durch ihre Arbeit dazu beizutragen, dass das Wissen um die
einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen bewahrt und weitergetragen wird. Es ist ebenfalls Aufgabe der Stiftung, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen
Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten."
Von der Tagungskonzeption zum sogenannten "Diktaturvergleich" distanziere ich mich. Insbesondere halte ich es für unangemessen, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, deren sachsen-anhaltische
Landesvereinigung kraft Gesetzes Vertreter in den Stiftungsbeirat für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit für die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur entsendet, als "trojanisches Pferd für das Engagement gegen Rechtsextremisten" einzustufen – gerade auch angesichts des Leidens von Mitgliedern dieser Organisation in Konzentrationslagern und Gefängnissen des NS-Staates.
Auch im Blick auf aktuelle Bedrohungen für die Demokratie kann es keine Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus geben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums und der Stiftung Gedenkstätten werden sich an der Durchführung der Tagung nicht beteiligen."

Es geht keineswegs darum die Freiheit von Forschung und Lehre oder deren Publikation in Zweifel zu ziehen. Es geht darum, dass die Stiftung einen gesetzlichen Auftrag hat, dem diese Veranstaltung nicht gerecht wird. Hier noch mal der Veranstaltungsflyer. Daraus geht deutlich hervor, das Inhalt der Veranstaltung keineswegs dem Stiftungszweck entspricht. Vielmehr ergibt sich eine klare politische Ausrichtung in der Veranstaltungskonzeption.

Die Pressemitteilung des Stiftungsrates macht deutlich, dass die im Stiftungsrat handelnden Akteure sich keineswegs über ihren Auftag im Klaren sind. Vielmehr verstehen sie sich als Gralshüter der Deutungshoheit über Richtige und Falsche Geschichtsbetrachtung. Die Themen- und Referentenauswahl zeigt zudem, dass sich der Stiftungsrat als politischer Akteur versteht. Insoweit ist seine Tätigkeit
fraglich, wie die erhobenen Vorwürfe falsch sind.

Sicher ist das von Prof. Jesse vertretene, aus meiner Sicht nicht haltbare Totalitarismuskonzept, von der Freiheit der Forschung und Lehre gedeckt. Sicher kann Dr. von Hüllen sich bei seinen abwegigen Betrachtungen zum VVN/BdA auf die Meinungsfreiheit berufen. Sicher kann Dr. Lang seine politischen Anschauungen zur LINKEN in politischen Diskurs einbringen. Aber alles hat seinen Ort und dieser kann nicht
die Gedenkstättenstiftung sein.