Stark III - Kleine Grundschulen bleiben weiter außen vor

Nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur erklärt das Mitglied des Ausschusses Matthias Höhn:

"CDU und SPD bleiben dabei: Kleine Grundschulen sind auch in der kommenden Förderperiode grundsätzlich nicht mit Stark-III-Mitteln förderfähig.

Seit über einem Jahr liegen dem Ausschuss für Bildung und Kultur Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema vor. Zentrale Forderung war und ist, dass alle Grundschulen, die nach gültiger Schulentwicklungsplanverordnung bestandsfähig sind, auch grundsätzlich Fördermittel aus dem Stark-III-Topf erhalten können.

Doch wie schon in der letzten Förderperiode sieht nun auch die neue Richtlinie der Landesregierung Mindestschülerzahlen vor, die deutlich über denen der Schulentwicklungsplanverordnung liegen. Damit sind alle Grundschulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht förderfähig, obwohl sie nach Schulentwicklungsplanverordnung mit bspw. 60 Schülerinnen und Schülern als regulär bestandsfähig gelten.

Eine nachvollziehbare Begründung für diese Unterscheidung hat die Landesregierung bis heute nicht geliefert. Letztlich droht über ein solches Verfahren das Grundschulnetz weiter auszudünnen. Finanzschwachen Kommunen wird das Signal gegeben: Ihr könnt Geld für die Sanierung eurer Schulen bekommen, aber nur wenn ihr auch die letzten kleinen Grundschulen schließt.

Am kommenden Montag, dem 5. Oktober 2015, tritt die erste Richtlinie für die neue Förderperiode in Kraft. CDU und SPD haben sich heute im Ausschuss zum wiederholten Male geweigert, allen Grundschulen eine grundsätzliche Förderfähigkeit zuzugestehen. Die Fraktion DIE LINKE hält dies für ein verheerendes Signal. Das Verhalten der Koalitionsfraktionen ist umso bedauerlicher, als dass noch im Herbst 2014 Einvernehmen zwischen den zuständigen Abgeordneten aller Fraktionen und dem Kultusminister bestand, die neue Richtlinie entsprechend zu ändern."