Stadtparteitag

10:00 Uhr, Kulturtreff Halle-Neustadt

Einberufungsbeschluss

Der Stadtvorstand DIE LINKE Halle beruft für Samstag, den 25.September 2010 den Stadtparteitag sowie die Delegiertenversammlung zur Wahl der VertreterInnen für die Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Wahlen zum Landtag Sachsen-Anhalt ein.

Den Delegierten und VertreterInnen wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:

  1. Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Stadtverbandes zur Landesvertreterversammlung
  2. Wahl der Ersatzvertreter für den Landesausschusses.

Den endgültigen Vorschlag der Tagesordnung beschließt der Stadtvorstand auf seiner Sitzung am 14. August 2010.

Die Basisorganisationen werden gebeten, nach Veröffentlichung dieses Beschlusses bis 03. September 2010 Vertreterinnen und Vertreter nach nachfolgendem Schlüssel zu wählen.

  1. Jede Basisorganisation erhält 2 Grundmandate.
  2. Basisorganisationen mit mehr als 20 Mitgliedern erhalten Zusatzmandate nach folgendem Schlüssel:
    21-30 Mitglieder -      2 Zusatzmandate
    31-40 Mitglieder -   4 Zusatzmandate
    41-50 Mitglieder -   6 Zusatzmandate
    51-60 Mitglieder -   8 Zusatzmandate
    61-70 Mitglieder - 10 Zusatzmandate
    71-80 Mitglieder - 12 Zusatzmandate

  3. Die im Stadtverband organisierten Arbeitgemeinschaften sowie die SDS-Hochschulgruppe erhalten jeweils 2 Grundmandate, diese gelten nicht für die Vertreterversammlung.

Über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter ist ein Wahlprotokoll zu fertigen, dieses ist bis 03. September 2010, 19:00 Uhr beim Stadtvorstand einzureichen. Wahlprotokollen, die nach diesem Termin eingehen ist eine Erklärung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter beizufügen, dass ihnen bekannt ist, dass auf dem Stadtparteitag Wahlen stattfinden und sie auf die Einladungsfrist nach § 3 (2) der Wahlordnung verzichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einladung, die Wahlberechtigung und die Wahlhandlung die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Satzung und Wahlordnung sorgfältig zu beachten sind. Bei der Wahl der Delegierten für die VertreterInnenversammlung ist zu beachten, dass die gewählten Delegierten das aktive Wahlrecht zur Europa- und Bundestagswahl besitzen müssen.

Wahlprotokoll