Skandal um Ermittlungen zu Oury Jalloh setzt sich fort - Ministerin enthält Parlament zentrale Informationen vor

Eva von Angern

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern erklären:

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern erklären: 

»Am 14.  September antwortete Justizministerin Keding auf unsere Kleine Anfrage zum Todesermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh folgendes: »Es ist nunmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sämtliche im Verfahren gefertigten Gutachten nochmals sorgfältig zu prüfen, abzugleichen und sodann zu entscheiden, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einem bestimmten Geschehensablauf ausgegangen werden kann und ob dieser Ablauf weitere strafrechtliche Ermittlungen rechtfertigt.«

Am 28. September wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE »Aufklärung im Todesermittlungverfahren muss vorangetrieben werden«, der u.a. vorsieht, die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu unterstützen, verhandelt. Die Ministerin verwies in diesem Redebeitrag zum einem auf die Antwort zur Kleinen Anfrage. Zum anderen sagte sie, dass sie nicht sehen könne, was eine solche Kommission leisten könne. Es sei Aufgabe der Justiz zu ermitteln. »Dementsprechend wird die mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft Halle nach Abschluss der Ermittlungen zu entscheiden haben, ob und in welcher Weise die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Gründe ihrer Entscheidung unterrichtet wird.«

Justizministerin Keding erweckte damit den Eindruck, dass das Verfahren noch läuft und die Ergebnisse offen sind. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft allerdings schon längst entschieden, dass das Verfahren eingestellt werden soll und damit ergebnislos zu Ende geht. Das geht aus dem Fax der Staatsanwaltschaft an die Nebenklage hervor. Darin ist ein Verweis auf einen Vermerk vom 30. August enthalten, in dem die Gründe für die abschließende Entscheidung dargelegt werden. Am 30. August  begründete die Staatsanwaltschaft also bereits, warum sie das Verfahren einstellen will. Die Entscheidung zur Einstellung dürfte damit als getroffen angesehen werden. 

In beiden Fällen hat also die Ministerin das Parlament und die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Stand des Verfahrens getäuscht und wider besseres Wissens vorenthalten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgeschlossen hat bzw. abschließen wird. 

Das ist die Fortsetzung der seit nunmehr über 12 Jahren  betriebenen Nichtaufklärung. Es ist eine weitere Spirale des Schweigens und des Vorenthaltens von Informationen und eine Missachtung des Parlaments und des Rechts der Öffentlichkeit auf Information. Das ist ein weiteres verheerendes Signal und nicht hinnehmbar. Die Fraktion DIE LINKE wird diese Vorgänge deshalb im Landtag thematisieren und eine Missbilligung des Verhaltens der Ministerin beantragen. 

Zudem werden die Mitglieder der Fraktion im Rechtsausschuss Akteneinsicht beantragen. Nach der Einstellung des Verfahrens und den nun neuerlich bekannt gewordenen unzutreffenden Aussagen zeigt sich umso deutlicher: Aufklärung über das Schicksal Oury Jallohs bleibt notwendig - eine unabhängige internationale Untersuchungskommission sollte den Fall umfassend untersuchen.«