Resozialisierung und Therapie müssen auch bei Langzeitstrafgefangenen weiterhin im Vordergrund stehen

Zur möglichen Konsequenzen für den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt aufgrund der Fluchtmöglichkeit des Häftlings Silvio Titsch erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Auch nach der Flucht eines Langzeitstrafgefangenen dürfen Resozialisierung, frühzeitige Therapie, Familienkontakte und -besuche sowie Hafterleichterungen von Häftlingen nicht in Frage gestellt werden. Gerade so können Strafgefangene auf ein künftiges Leben in Freiheit vorbereitet und eine mögliche Sicherungsverwahrung verhindert werden.

Die Gesellschaft muss vor gefährlichen Straftätern und ihren Straftaten geschützt werden, und das ohne Wenn und Aber. Zu diesem Schutz gehören konsequenterweise auch entsprechende Therapiemaßnahmen sowie die Einhaltung der Rechte von Strafgefangenen, die es ihnen letztendlich ermöglichen sollen, sich nach ihrer Entlassung wieder straffrei in die Gesellschaft integrieren zu können. Dabei handelt es sich um einen Abwägungsprozess, der umsichtig, verantwortungsvoll und stets individuell auf den Einzelfall bezogen getätigt werden muss.

Eines muss jedoch klar und unmissverständlich bleiben: Die Verschärfung von Haftbedingungen, strafverschärfende Unterbringungsmaßnahmen oder die Einschränkung von Vollzugslockerungen führen letztendlich in eine Sackgasse, die oftmals für den Einzelnen erneut hinter Gittern endet.

Justizvollzug muss als Resozialisierungsvollzug gestaltet werden, die erforderlichen Bedingungen müssen langfristig sichergestellt werden. Deshalb fordert DIE LINKE nochmals eindringlich die angemessene personelle und materielle Ausgestaltung des Strafvollzugs, um das Vollzugsziel, welches den Strafgefangenen befähigen soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen zu können und welches damit auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dient, Wirklichkeit werden zu lassen.“

Magdeburg, den 27. August 2012