Rechtsstaatlichkeit anstelle von Zwangsmitteln wie elektronischer Fußfessel

Zu Plänen der Landesregierung hinsichtlich einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder sowie zu Betrieb und Nutzung eines Systems der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„DIE LINKE lehnt die Pläne der Landesregierung zu einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder sowie zu Betrieb und Nutzung eines Systems der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) ab.

Die so genannte elektronische Fußfessel ist als Zwangsmittel mit der Menschenwürde nicht vereinbar, sie stellt eine Totalüberwachung dar, die einerseits in einer freien und offenen Gesellschaft nicht zu tolerieren und die andererseits nicht zu einer wirksamen Vorbeugung von Straftaten geeignet ist. Allein durch eine Bestimmung des jeweiligen Aufenthaltsortes sind Straftaten nun wahrlich nicht zu verhindern, von Manipulationsmöglichkeiten einmal ganz abgesehen.

Ähnlich wie bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung lehnt DIE LINKE auch hier eine zusätzlich Bestrafung, die nach voll verbüßter Strafe verhängt werden soll, ausdrücklich ab.

Mit ihrem Antrag „Für einen zukunftsfähigen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage eines modernen Strafvollzugsgesetzes mit dem Ziel der Resozialisierung von Straftätern“ ( Drs. 6/339) hat DIE LINKE im Übrigen tragfähige und umsetzbare Vorschläge für einen rechtsstaatlichen Umgang mit den benannten Problemen unterbreitet.“

Magdeburg, 4. Oktober 2011