Landtagsbeschluss umsetzen – Rechtsmedizin in Magdeburg und Halle erhalten

Zur derzeitigen Debatte zur Zukunft der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

Zur derzeitigen Debatte zur Zukunft der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„DIE LINKE lehnt das Vorhaben der Landesregierung gemäß ihres Beschlusses zum Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016, die Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt auf nur einen Standort zu konzentrieren, strikt ab. Beide Standorte der Rechtsmedizinischen Institute in Magdeburg und Halle sind aus fachlicher Sicht notwendig und langfristig in vollem Umfang zu erhalten. 

Mit ihrem Beschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 setzt sich die Landesregierung wissentlich über denBeschluss des Landtages (Drs. 6/2291) hinweg, mit dem festgelegt wurde: „Die positive Entwicklung des rechtsmedizinischen Institutes ist unter der Maßgabe der Beibehaltung eines Institutes an zwei Standorten weiterzuführen.“

Auf dieser Grundlage fordert DIE LINKE die Landesregierung auf, unverzüglich ein auf Dauer angelegtes Finanzierungskonzept mit dem Ziel der Erhaltung beider Standorte unter Mitwirkung aller betroffenen Ministerien vorzulegen. Die Fraktionen des Landtages sind nunmehr aufgefordert, auf die Durchsetzung dieses Beschlusses zu dringen. DIE LINKE wird das Thema - auch angesichts der Debatte in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung -  in die kommende Landtagssitzung erneut einbringen.“

Magdeburg, 4. Juli 2014