Landesregierung muss bei Reform des Strafvollzugs ihre Hausaufgaben erledigen

Mit Blick auf die heute veröffentlichte Erklärung der Landesregierung hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Resozialisierung von entlassenen Straftätern und ehemaligen Sicherungsverwahrten erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Erklärungen sind die eine Sache, und die erklärten Absichten sind ja auch nicht von der Hand zu weisen.

Allerdings – zuerst muss die Landesregierung ihre eigenen Hausaufgaben erledigen. Sie steht jetzt in der Pflicht, in den anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2012 / 2013 das Strafvollzugsreformkonzept so zu untersetzen, dass Strafvollzug und Sicherungsverwahrung personell und finanziell so ausgestattet werden, dass die erforderlichen Standards gewährleistet werden. Da ist es mit eher unverbindlichen Erklärungen nicht getan, es geht um Festschreibungen mit Gesetzeskraft, wie das mit dem Haushaltsplan der Fall ist.

Viel Zeit bleibt nicht mehr, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und in der Folge das Bundesverfassungsgericht haben einen klaren Termin gesetzt: Bis zu Mai 2013 müssen verfassungskonforme Regelungen zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in Kraft getreten sein.

DIE LINKE wird die aufgeworfenen Fragen in den anstehenden Ausschussberatungen thematisieren und dabei auch auf die Umsetzung ihres Antrages „Für einen zukunftsfähigen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage eines modernen Strafvollzugsgesetzes mit dem Ziel der Resozialisierung von Straftätern“ (Drs. 6/339) dringen.“

Magdeburg, 25. Oktober 2011