Keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung durch die Hintertür

Zur Debatte um eine so genannte nachträgliche Therapieunterbringung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die so genannte nachträgliche Therapieunterbringung ist ein grundlegend falscher Weg zur Lösung der anstehenden Problematik.

Es kann nicht angehen, dass durch ein Bundesgesetz die Europäische Menschenrechtskonvention unterlaufen werden soll. Egal, wie das Kind künftig auch genannt werden soll – die nachträgliche Sicherheitsverwahrung oder eben Therapieunterbringung ist grundgesetzwidrig und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Daher lehnt DIE LINKE deren erneute Auflage durch die Hintertür ab.“

Dienstag, 6. November 2012