Keine Insel-Lösungen bei Resozialisierung von Strafgefangenen

Zur derzeitigen Debatte um ein Strafvollzugsgesetz in Sachsen-Anhalt erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Es ist an der Zeit, dass Sachsen-Anhalt die von der Föderalismuskommission übertragene Verantwortung übernimmt und für Sachsen-Anhalt ein Gesetz zur Resozialisierung von Strafgefangenen beschließt. Dieses Gesetz muss jedoch Hand in Hand mit einer Debatte über Strukturen und über die Personalentwicklung im Strafvollzug einhergehen. Zudem sind die Freie Straffälligenhilfe und deren finanzielle Zukunft einzubeziehen.

Die Fraktion DIE LINKE unterbereitet dem Landtag mit dem Antrag „Für einen zukunftsfähigen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage
eines modernen Strafvollzugsgesetzes mit dem Ziel der Resozialisierung von Straftätern“
(Drs. 6/339) einen Vorschlag für eine inhaltliche Aufarbeitung und wesentliche Zielsetzungen.
 
Jüngstes Beispiel für die Notwendigkeit einer transparenten und sachlichen Debatte sind die Vorfälle in der Altmarkgemeinde Insel. Hier zeigt sich große Verunsicherung im Umgang mit straffällig gewordenen Menschen.

DIE LINKE weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Mensch nach Verbüßung seiner Haftzeit das Recht auf eine zweite Chance hat. Das schließt auch ein, dass Menschen nach ihrer Haft ihr Recht auf freie Wohnortwahl behalten. Die Alternative hierzu lautete: Wegschließen für immer, und das möglichst auf einer weit entfernten Insel. Das allerdings widerspräche in gravierendem Maße jeglichem Rechtsstaatgedanken. Daher sind politische Verantwortungsträger wie auch die Zivilgesellschaft aufgefordert, die im Grundgesetz verankerten Rechte eines jeden Menschen zu verteidigen.“

Magdeburg, 7. September 2011