Karlsruhe stärkt Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt Eva von Angern, Sprecherin der Fraktion für Rechtspolitik und Politik für schwul-lesbische Lebensweisen:

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt Eva von Angern, Sprecherin der Fraktion für Rechtspolitik und Politik für schwul-lesbische Lebensweisen:


»Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft ein Stück weit mehr Normalität und Gerechtigkeit für eingetragene Lebenspartnerschaften. So stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass auch für gleichgeschlechtlich Lebende die sogenannte Suksezzivadoption möglich sein muss und die bisherige Diskriminierung verfassungswidrig ist.


Dieses Urteil ist überfällig gewesen, da gleichgeschlechtliche Partner ebenso wie Eheleute sehr wohl in der Lage sind, gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die zusätzliche Adoption durch den zweiten Partner dem Kindeswohl zuträglich und geeignet ist, stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte für das Kind zu entfalten. Der Bundestag ist nun aufgefordert, zügig eine entsprechende gesetzliche Änderung zu beschließen.


Das Urteil markiert jedoch nur einen Schritt hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Gleichstellung von Homosexuellen. DIE LINKE wird sich hier weiter stark machen.«


Magdeburg, 19. Februar 2013