Interkulturelle Öffnung begrüßenswert aber Novellierung des Bestattungsgesetzes greift zu kurz

Eva von Angern

Zu heutigen Medienberichten über die Pläne der Regierungskoalition, das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt zu ändern, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

Zu heutigen Medienberichten über die Pläne der Regierungskoalition, das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt zu ändern, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

»Die Pläne der Landesregierung, Bestattungen künftig interkulturell zu öffnen und insbesondere Bestattungen nach muslimischen Ritus zuzulassen, sind zu begrüßen. Die Fraktion DIE LINKE hat diese Forderung stets vertreten.

Insgesamt greifen die Pläne der Landesregierung zur Novellierung des Bestattungsgesetzes jedoch zu kurz. Neben den interkulturellen Bestattungsmöglichkeiten und Regelungen zu einer würdigen Beisetzung so genannter Sternenkinder fordern wir dringend eine verpflichtende zweite Leichenschau auch für Erdbestattungen sowie eine deutliche Verbesserung der Qualität der Leichenschau. Dass dies notwendig ist, hatte nicht zuletzt der Fall der ermordeten bulgarischen Studentin 2014 in Halle deutlich gemacht. 

Darüber hinaus setzt sich die Fraktion DIE LINKE für die Öffnung der Friedhofspflicht ein. Erd- und Seebestattungen bzw. die Möglichkeit, Urnen mit der Asche verstorbener Angehöriger zu Hause einen würdigen Platz zu geben, sind in anderen europäischen Ländern seit geraumer Zeit Normalität und nachvollziehbare Wünsche, denen man sich nicht verschließen sollte.

Die Fraktion DIE LINKE hat ihre Forderungen für eine Novellierung des Bestattungsgesetzes bereits Anfang des Jahres per Antrag in den Landtag eingebracht.«