Hausaufgaben lösen und Rechte einklagen

Das Landesverwaltungsamt Halle hat die Haushaltssatzung 2011 sowie die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Halle (Saale) beanstandet und ihr bis zum Jahresende eine vorläufige Haushaltsführung sowie umfangreiche Berichtspflichten auferlegt. Hierzu erklärte der Stadtvorsitzende der LINKEN Halle und Stadtrat Swen Knöchel:

Das Landesverwaltungsamt Halle hat die Haushaltssatzung 2011 sowie die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Halle (Saale) beanstandet und ihr bis zum Jahresende eine vorläufige Haushaltsführung sowie umfangreiche Berichtspflichten auferlegt.

Hierzu erklärte der Stadtvorsitzende der LINKEN Halle und Stadtrat Swen Knöchel:

Sowohl der Haushaltsplan als auch seine Beanstandung legen die Defizite der Gemeindefinanzierung in Sachsen-Anhalt sowie die ungelösten Hausaufgaben der Stadt Halle (Saale) offen.

Nach Artikel 88 der Landesverfassung ist das Land verpflichtet dafür zu sorgen, dass den Kommunen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Das dies nicht der Fall ist, belegen landauf landab defizitäre Haushalte. Auf den, mit dem letzten Finanzausgleichsgesetz formulierten Anspruch (§ 2 Abs. 2), künftig den Finanzausgleich am angemessenen Bedarf zu orientieren, hat die CDU/SPD Koalition in Magdeburg verzichtet. Die besonderen Problemstellungen kreisfreier Städte hat das Land spätestens mit Wegfall des Stadt-Umland-Gesetzes ersatzlos verdrängt.

Umso bemerkenswerter ist, dass das Landesverwaltungsamt gerade die im Vertrauen auf die derzeit noch gesetzlich festgelegte, künftige aufgabenbezogene Finanzierung erstellte, mittelfristige Finanzplanung beanstandet. Halle hat ohne jeden Zweifel ein Einnahmeproblem und muss, so zeigt die Beanstandung, seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Ausfinanzierung der Landes- und Bundesaufgaben wohl einklagen müssen.

Eine erfolgreiche Klage setzt aber voraus, dass Halle selbst auch seine Hausaufgaben in Bezug auf den Haushalt erledigt. Hierzu ist festzustellen, dass das Agieren der Verwaltungsspitze in den letzten Jahren völlig unzureichend war. Kaum ein Haushaltsplan wurde in der Amtszeit von Oberbürgermeisterin Szabados pünktlich und in einer beanstandungsfreien Weise eingebracht. Nachträge und vorläufige Haushaltsführung sind Markenzeichen der Amtszeit von Frau Szabados.

Der Haushaltsplan 2011 wurde nicht nur viel zu spät sondern auch in einer nicht beschließbaren Weise eingebracht, die vermeintlichen Nachbesserungen der Verwaltung in den Haushaltsberatungen waren zum Teil von mangelndem Realitätssinn geprägt. Erinnert sei nur an die erwarteten Millioneneinnahmen aus der Vermietung von Schulturnhallen an hallesche Vereine.

Vor diesem Hintergrund ist es grotesk, dass das Land die vorläufige Haushaltsführung zur Auflage macht. Die Haushaltsführung der Stadt Halle (Saale) war in den vergangenen Jahren immer vorläufig. Vorläufige Haushaltsführung heißt Unsicherheit für Vereine und andere Leistungserbringer in der Stadt, heißt dass Maßstäbe der Aufgabenerfüllung in das Ermessen der Verwaltung gelegt werden.

 Bereits bei der Beschlussfassung des Haushaltes 2011 hatte DIE LINKE im Stadtrat kritisiert, dass eine wirklich zielgerichtete Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben in unserer Stadt nicht erfolgt. So wurde vollständig versäumt, die Stadtverwaltung mit einer umfassenden Aufgabenkritik zukunftsfähig zu machen und den Erfordernissen des demografischen Wandels Rechnung zu tragen. Einsparvorschläge waren in der Regel unüberlegte, nicht auf die Folgewirkungen bedachte Streichungen bei freien Trägern.

Von der Oberbürgermeisterin wird nunmehr erwartet, dass sie gemeinsam mit dem Stadtrat die ungelösten Probleme angeht und einen realistischen Haushaltsplan aufstellt. Mag sein, dass dieser wegen der unzureichenden Finanzausstattung durch das Land ebenfalls nicht genehmigungsfähig ist, er würde dann aber die Möglichkeit zu einer erfolgreichen Klage vor dem Landesverfassungsgericht eröffnen.