Gesetzesentwurf mit erheblichen Änderungsbedarf

Zur heutigen Anhörung zum Gesetzesentwurf zum Vollzug der Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

Zur heutigen Anhörung zum Gesetzesentwurf zum Vollzug der Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:


»DIE LINKE sieht noch erheblichen Änderungsbedarf an dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf. Die Anhörung zeigte, dass die Expertinnen und Experten der verschiedenen vom Gesetz betroffenen Professionen noch sehr viel Kritik äußerten. Dabei  geht es stets um die strikte Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, u.a. das strikte Trennungsgebot zwischen Vollzug und Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrte sind keine Gefangenen. Sie sind ausschließlich in Verwahrung, weil prognostiziert ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Diese Tatsache muss stets mit dem Schutz der Allgemeinheit bei allen Regelungen abgewogen werden. Des Weiteren wird DIE LINKE die Kritik des OLG-Präsidenten aufgreifen, dass viele Regelungen zu unbestimmt sind und somit in der Rechtspraxis zu erheblichen Problemen führen.


Schließlich bedarf es auch einer Regelung zu den sogenannten ›nicht therapierbaren Sicherungsverwahrten‹, den ›hoffnungslos Verwahrten‹.


DIE LINKE wird zur weiteren Beratung des Gesetzesentwurfes entsprechende Änderungsanträge einbringen.


Magdeburg, 25. Januar 2013