Fraktion DIE LINKE: Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regelungen zur

Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

"Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer der gravierendsten
Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte der Menschen - das auf
persönliche Freiheit - überhaupt. Die Sicherheitsverwahrung,
insbesondere die nachträgliche Sicherungsverwahrung, verschärft die
Problematik entscheidend weiter.

DIE LINKE begrüßt die heutige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, welche die Sicherungsverwahrung gefährlicher
Straftäter für verfassungswidrig erklärt,  da die bisher geltenden
Regelungen das Grundrecht auf persönliche Freiheit erheblich verletzen.
Ebenso nimmt DIE LINKE die verständlichen Forderungen von Bürgerinnen
und Bürgern nach konsequenter Bestrafung von Tätern sowie nach einem
wirksamen Schutz vor künftigen Verbrechen sehr ernst. Wir sehen in dem
Urteil eine angemessene Lösung zwischen den Sicherheitsinteressen der
Menschen und den Freiheitsgrundrechten der betroffenen Straftäter.

DIE LINKE fordert deshalb eine grundsätzlich andere Ausgestaltung der
Sicherungsverwahrung auch in Sachsen-Anhalt -- insbesondere mit einem
"Abstandsgebot" zur regulären Strafhaft. Wir fordern die Landesregierung
auf, bis zum Ende des Jahres ein tragfähiges Konzept im Sinne der
Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie der
Menschenrechtskonvention vorzulegen und die unverzügliche Umsetzung auf
die Tagesordnung zu setzen.

Dieses Konzept muss unbedingt in ein generelles Gesamtkonzept für die
Ausgestaltung des Strafvollzuges in Sachsen-Anhalt integriert werden. Es
geht für DIE LINKE hauptsächlich darum, langfristige Strukturen zu
schaffen, die institutionell und vor allem personell - hier
hauptsächlich mit Blick auf notwendige Neueinstellungen - einen
Behandlungsvollzug sicherstellen.

Und es geht um ausreichende Resozialisierungsangebote, insbesondere
Therapie- und Arbeitsmöglichleiten, damit Strafgefangene eine wirkliche
Chance auf ein straffreies Leben in Freiheit erhalten. Das macht zu
guter letzt eine wirklich seriöse Sicherheitspolitik aus."

Magdeburg, 4. Mai 2011