Fraktion DIE LINKE: Internet-Pranger widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen

In der Diskussion um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung fordern Unionspolitiker sowie der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, den Aufenthaltsort besonders gefährlicher Straftäter nach ihrer Entlassung öffentlich zu machen. Hierzu erklären die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Gudrun Tiedge sowie die Sprecherin für Strafvollzug, Eva von Angern:

„Die Politik ist zerstritten, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 die Rechtswidrigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung für als gefährlich eingestufte Gewaltverbrecher festgestellt hatte.

Dennoch: Der anhaltende Ruf aus CDU und CSU nach dem Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung, nach einer so genannten Sicherheitsunterbringung sowie dem Einsatz elektronischer Fußfesseln wird immer lauter. Und mit der Forderung der Veröffentlichung persönlicher Daten entlassener Straftäter im Internet wird ein „Zurück in das Mittelalter" heraufbeschworen, wo der Pranger ein häufig angewandtes Instrument der Strafgerichtsbarkeit mit dem Ziel der Abschreckung, Buße und des öffentlichen Aggressionsabbaus war.

Mit dem geplanten Internet-Pranger würde der Selbstjustiz mittels moderner Technik Vorschub geleistet, erforderliche Resozialisierungsmaßnahmen geraten damit immer mehr in den Hintergrund.

Aus Sicht der LINKEN ist es unverantwortlich, die wahrlich ernstzunehmenden Sorgen der Menschen derart populistisch zu missbrauchen. Durch das Einstellen persönlicher Daten von entlassenen Straftätern entfernt man sich immer weiter von den Grundsätzen des Rechtsstaates. DIE LINKE lehnt alle Vorhaben, die zu einer Verschärfung der Sicherungsverwahrung führen, generell ab.

Seitens der Fraktion DIE LINKE gibt es Überlegungen, die Reform und notwendige Neuregelung der Sicherungsverwahrung durch die Bundesebene zur nächsten Landtagssitzung zu thematisieren, da die Umsetzung und Realisierung des Gesetzesvorhaben letztendlich auf die einzelnen Bundesländer selbst zukommt."

Magdeburg, 9. August 2010