Faktion DIE LINKE: Schutz von Kunst und Kulturgut in Sachsen-Anhalt verbessert

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Verabschiedung eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Restauratorin oder Restaurator im Land Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Dazu erklärt das Ausschussmitglied Matthias Höhn für die Fraktion DIE LINKE:

„DIE LINKE begrüßt die heutige Beschlussfassung im Fachausschuss ausdrücklich, geht doch die Initiative dafür auf einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zurück, der bereits im April 2010 in den Landtag eingebracht wurde. Im Dezember 2010 legten die Koalitionsfraktionen einen eigenen, fast wortgleichen Gesetzentwurf vor.

Ziel des Gesetzes ist ein höheres Maß an Verbraucherschutz bei den potentiellen Auftraggebern für restauratorischen und konservatorische Arbeiten, die bei Auswahl eines Restaurators, der eingetragen ist in eine bei der oberen Denkmalbehörde des Landes geführten Liste, die Gewähr für eine wissenschaftliche fundierte Ausführung der Aufträge erhalten.
Das Gesetz ist damit ein Beitrag zur Erhöhung des Schutzes von Kunst und Kulturgut im Land Sachsen-Anhalt.“

Magdeburg, 19. Januar 2011