Erziehungsziel hat im Jugendstrafvollzug oberste Priorität

Zum heute von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Prof. Dr. Angela Kolb vorgestellten Bericht zum Jugendstrafvollzug für die Jahre 2012 und 2013 erklärt die rechtpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

Zum heute von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Prof. Dr. Angela Kolb vorgestellten Bericht zum Jugendstrafvollzug für die Jahre 2012 und 2013 erklärt die rechtpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die Fraktion DIE LINKE begrüßt, dass im Jugendstrafvollzug in den letzten zwei Jahren kontinuierlich und noch weitaus stärker als bisher der Erziehungsgedanke ins Zentrum aller Bemühungen gerückt wurde. Dem wurde insbesondere seit 2008 mittels expliziter landesgesetzlicher Regelungen Rechnung getragen, die ausschließlich auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges für Jugendliche zugeschnitten und ausgerichtet sind. Die Bestrebungen der Landesregierung müssen deshalb auch künftig den Inhaftierten ein straffreies Leben in Freiheit ermöglichen – jedoch stets unter der Maßgabe, dass dieses allgemeine Resozialisierungsziel für den Jugendstrafvollzug als Erziehungsziel Verfassungsrang habe. 

Bei aller im Bericht dargestellten guten Qualität des Jugendstrafvollzuges in Sachsen-Anhalt ist aus Sicht der LINKEN umfassender zu prüfen und umzusetzen, inwieweit nicht Möglichkeiten des offenen Strafvollzugs noch weitaus stärker als bisher im Jugendstrafvollzug zu berücksichtigen sind. Personensorgeberechtigte sind weitestgehend mit in die Erreichung des Vollzugsziels einzubeziehen. Ferner muss der Jugendstrafvollzug auf das Ziel der sozialen Integration ausgerichtet und von umfassenden Bildungsmaßnahmen begleitet werden. Hier ist das Land auf dem richtigen Weg.

Der sogenannte Jungtätervollzug eröffnet zumindest die Möglichkeit, gezielt auf alterstypische Besonderheiten, Altersstruktur und Reifegrad dieser Zielgruppe mit spezifischen Behandlungsangeboten einzugehen. Die Verurteiltenzahlen der vergangenen Jahre sprechen nachhaltig für einen fortdauernden Bedarf an sozialtherapeutischer Behandlung für jugendliche Straftäter. 

DIE LINKE unterstützt den Erhalt von mindestens einer jugendsozialtherapeutischen Abteilung in Sachsen-Anhalt, die personell wie auch sächlich gut ausgestattet sein muss. Denn all die genannten Bemühungen laufen irgendwann ins Leere, wenn das Land nicht dafür Sorge trägt, dass für allgemein als erfolgsnotwendig anerkannte Vollzugsbedingungen und Maßnahmen im Jugendstrafvollzug die erforderliche Ausstattung mit den personellen und finanziellen Ressourcen kontinuierlich gesichert werden muss. 

Dazu völlig konträr wirkt das von der Landesregierung beschlossene Personalentwicklungskonzept, mit dem politische Zielstellungen fiskalischen Sparzwängen geopfert werden. Hier ist eine grundlegende quantitative wie auch qualitative Nachbesserung unumgänglich.“

Magdeburg, 18. November 2014