Erfolge des Stadtumbaus nicht zur Disposition stellen, bedarfsgerechte kommunale Finanzausstattung gewährleisten

Zur Meldung, dass die Stadt Halle Fördermittel für den Städtebau in Millionenhöhe verfallen lassen muss, erklärt der Sprecher für Städtebau- und Wohnungspolitik der Fraktion Guido Henke:

Zur Meldung, dass die Stadt Halle Fördermittel für den Städtebau in Millionenhöhe verfallen lassen muss, erklärt der Sprecher für Städtebau- und Wohnungspolitik der Fraktion Guido Henke:

„Es ist bedauerlich, wenn aufgrund einer mangelnden kommunalen Finanzausstattung bereitgestellte Fördermittel für den Städtebau nicht genutzt werden können und wenn wie jetzt in der Saalestadt Halle die Gefahr droht, dass diese verfallen. Dies wird umso deutlicher, wenn man sich die vielen positiven Effekte vor Augen führt, die durch den Einsatz der Mittel aus der Städtebauförderung bewirkt werden konnten. Aufgewertete Wohnquartiere und eine attraktiv gestaltete Innenstadt sind nur zwei Resultate, die durch den Stadtumbau in einer Stadt wie Halle erreicht werden konnten. Aus Sicht der LINKEN dürfen diese Erfolge nicht zur Disposition gestellt werden.

Um zukünftig die Fähigkeit der Kommunen zur Kofinanzierung von Fördermitteln zu stärken, ist aus Sicht der LINKEN eine bedarfsgerechte kommunale Finanzausstattung notwendig. Dafür legte DIE LINKE als ersten Schritt Ende September einen eigenen Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) vor ( Drs. 6/441), der einen Kompromiss zwischen der notwendigen Mindestausstattung der Kommunen auf der einen Seite und dem schwierigen Finanzierungsrahmen des Landes auf der anderen Seite sucht. Verankert ist darin u.a. eine Anhebung der Investitionspauschale auf jährlich 150 Millionen Euro, wie es die kommunalen Spitzenverbände seit langer Zeit fordern.“