Elektronische Fußfessel ist untauglich

Henriette Quade, Eva von Angern

Sachsen-Anhalt will künftig als eines der ersten Bundesländer islamistische Terrorverdächtige elektronisch überwachen. Dafür soll die Polizei elektronische Fußfesseln einsetzen dürfen. Hierzu erklären die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

»Um es vorweg zu nehmen: DIE LINKE lehnt den geplanten Einsatz von elektronischen Fußfesseln für islamistische Gefährder ab. Fußfesseln sind in den angedachten Fällen ein untaugliches und unverhältnismäßiges Mittel. Ihr Einsatz ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen und als Präventivmaßnahme zur Terrorismusbekämpfung völlig ungeeignet.

Das Anlegen einer Fußfessel auf bloßen Verdacht stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der gesetzlichen Unschuldsvermutung und damit gegen die Rechtsstaatlichkeit dar. 

Hinzu kommt, dass die beabsichtigte Wirksamkeit der Fußfessel nur einen geringen Effekt und Nutzen hat. Es handelt sich wohl eher um Symbolpolitik. Denn eine Fußfessel kann letztlich niemanden von einer Straftat abhalten. Sie verhindert auch nicht, dass Verdächtige untertauchen.

Auch die Pläne der Koalition, die Maßnahme zunächst „nur“ für drei Jahre umzusetzen, machen den Einsatz der elektronischen Fußfessel weder besser noch gefälliger. Diese Frist ist und bleibt ein Zugeständnis an den kleinen Koalitionspartner, um diesen mit ins politische Boot zu holen. Was über einen Zeitraum von 3 Jahren geduldet und praktiziert wird, hat sich in der Regel manifestiert.

Die Pläne der Koalition sind aus Sicht der LINKEN ein Placebo mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat.«