Ein Versagen des Rechtsstaats - Polizeikennzeichnung und unabhängige Ermittlungsstelle sind notwendig

Am 7. August wurde in Halle (Saale) ein junger Mann durch einen Polizeieinsatz am Rande der sog. Deutschlandtour der NPD schwer verletzt. Er musste sich nach einer körperlichen Attacke durch einen Polizisten einer Notoperation sowie eines längeren Krankenhausaufenthalts unterziehen und trug durch Polizeigewalt bleibende körperliche Schädigungen davon.

Zur mitgeteilten Einstellung des Verfahrens gegen den beschuldigten Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung im Amt durch die Staatsanwaltschaft melden sich die Landtagsabgeordneten und innenpolitischen SprecherInnen Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Wort:

Am 7. August wurde in Halle (Saale) ein junger Mann durch einen Polizeieinsatz am Rande der sog. Deutschlandtour der NPD schwer verletzt. Er musste sich nach einer körperlichen Attacke durch einen Polizisten einer Notoperation sowie eines längeren Krankenhausaufenthalts unterziehen und trug durch Polizeigewalt bleibende körperliche Schädigungen davon.

Zur mitgeteilten Einstellung des Verfahrens gegen den beschuldigten Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung im Amt durch die Staatsanwaltschaft melden sich die Landtagsabgeordneten und innenpolitischen SprecherInnen Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Wort:

"Wir fordern als Konsequenz aus dem Vorfall die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung für alle Polizistinnen und Polizisten, auch in geschlossenen Einsätzen und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Aufklärung von Straftaten und Dienstvergehen durch Polizistinnen und Polizisten. Die Verweigerungshaltung der Regierungskoalition aus CDU und SPD, die Kennzeichnung von Polizisten gesetzlich zu regeln, führt zur Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes für die Betroffenen von Polizeigewalt. Das ist nicht hinnehmbar.

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen von Polizeigewalt. Hier zeigt sich erneut, dass bei Gewalt durch Polizisten der Rechtsstaat versagt. Auch in diesem Fall wurden Ermittlungen nur zögerlich betrieben und die Identifizierung möglicher Tatverdächtiger gestaltete sich schwierig. Auch in diesem Fall ist das polizeiliche Handeln nicht ausreichend rekonstruierbar, um den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären. Dem beschuldigten Polizisten sei derzeit nicht mit der notwendigen Sicherheit eine Tatbeteiligung nachzuweisen. In Konsequenz will die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr das Verfahren einstellen, ohne den Sachverhalt aufklären zu können.

Beim Vorwurf der unrechtmäßigen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Polizeigewalt kommen Ermittlungen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur Aufklärung und damit nicht zum erfolgreichen Abschluss, wenn notwendig mit Anklage. Ursächlich sind dafür zwei wesentliche Faktoren:  Mangelnde Identifizierbarkeit handelnder Polizistinnen und Polizisten und die Tatsache, dass regelmäßig Polizistinnen und Polizisten gegen ihre Kollegen ermitteln müssen. Dagegen helfen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und unabhängige Ermittlungen durch eine externe Stelle.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE werden den Sachverhalt erneut im Innenausschuss des Landtages aufrufen."Ein Versagen des Rechtsstaats - Polizeikennzeichnung und unabhängige Ermittlungsstelle sind notwendig

Am 7. August wurde in Halle (Saale) ein junger Mann durch einen Polizeieinsatz am Rande der sog. Deutschlandtour der NPD schwer verletzt. Er musste sich nach einer körperlichen Attacke durch einen Polizisten einer Notoperation sowie eines längeren Krankenhausaufenthalts unterziehen und trug durch Polizeigewalt bleibende körperliche Schädigungen davon.

Zur mitgeteilten Einstellung des Verfahrens gegen den beschuldigten Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung im Amt durch die Staatsanwaltschaft melden sich die Landtagsabgeordneten und innenpolitischen SprecherInnen Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Wort:

"Wir fordern als Konsequenz aus dem Vorfall die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung für alle Polizistinnen und Polizisten, auch in geschlossenen Einsätzen und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Aufklärung von Straftaten und Dienstvergehen durch Polizistinnen und Polizisten. Die Verweigerungshaltung der Regierungskoalition aus CDU und SPD, die Kennzeichnung von Polizisten gesetzlich zu regeln, führt zur Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes für die Betroffenen von Polizeigewalt. Das ist nicht hinnehmbar.

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen von Polizeigewalt. Hier zeigt sich erneut, dass bei Gewalt durch Polizisten der Rechtsstaat versagt. Auch in diesem Fall wurden Ermittlungen nur zögerlich betrieben und die Identifizierung möglicher Tatverdächtiger gestaltete sich schwierig. Auch in diesem Fall ist das polizeiliche Handeln nicht ausreichend rekonstruierbar, um den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären. Dem beschuldigten Polizisten sei derzeit nicht mit der notwendigen Sicherheit eine Tatbeteiligung nachzuweisen. In Konsequenz will die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr das Verfahren einstellen, ohne den Sachverhalt aufklären zu können.

Beim Vorwurf der unrechtmäßigen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Polizeigewalt kommen Ermittlungen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur Aufklärung und damit nicht zum erfolgreichen Abschluss, wenn notwendig mit Anklage. Ursächlich sind dafür zwei wesentliche Faktoren:  Mangelnde Identifizierbarkeit handelnder Polizistinnen und Polizisten und die Tatsache, dass regelmäßig Polizistinnen und Polizisten gegen ihre Kollegen ermitteln müssen. Dagegen helfen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und unabhängige Ermittlungen durch eine externe Stelle.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE werden den Sachverhalt erneut im Innenausschuss des Landtages aufrufen."