„Ehe für alle“ – Menschenrechte gelten immer und universal

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ehe für alle“ erklärt die Sprecherin der Fraktion für schwul-lesbische Lebensweisen Eva von Angern:

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ehe für alle“ erklärt die Sprecherin der Fraktion für schwul-lesbische Lebensweisen Eva von Angern:

„Ein weiteres Mal hat sich die CDU entlarvt, und sie steht mit ihren antiquierten Vorstellungen im Landtag alleine da.

Neben vielen anderen gibt es vor allem ein Argument für die Öffnung der Ehe, ein Argument, das auch schon vor dem irischen Referendum galt: Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als die Durchsetzung von Menschenrechten, nämlich die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender. Und Menschenrechte sind nicht an einem Tag schick und modern und deshalb durchsetzbar. Menschenrechte gelten immer und universal. Insofern ist dem Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion zuzustimmen, der heute in der Volksstimme zitiert wird, dass es sich hier nicht um eine Gewissensentscheidung handelt. 

Das Abendland wird durch die Öffnung der Ehe nicht untergehen, und wenn die CDU das nicht begreifen mag, muss sie mit den Stimmen der Wählerinnen und Wähler daran gehindert werden, die Durchsetzung von Menschenrechten weiter zu blockieren.“

Magdeburg, 1. Juli 2015