Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister

Eva von Angern

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Künftig soll es intersexuellen Menschen, die weder eine weibliche noch eine männliche Identität besitzen, möglich sein, diese „positiv“ eintragen zu lassen. Die höchste rechtliche Instanz der Bundesrepublik begründete die Entscheidung mit dem Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Dazu erklärt die rechts- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Eva von Angern:

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Künftig soll es intersexuellen Menschen, die weder eine weibliche noch eine männliche Identität besitzen, möglich sein, diese „positiv“ eintragen zu lassen. Die höchste rechtliche Instanz der Bundesrepublik begründete die Entscheidung mit dem Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Dazu erklärt die rechts- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Eva von Angern:

»Natürlich begrüßen wir als LINKE diese Entscheidung sehr. Sie war längst überfällig. Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, die neben »männlich« und »weiblich« noch ein dritte Identitätsbeschreibung im Geburtenregister ermöglicht. Ich erwarte im Interesse der Betroffenen, dass dieser Prozess zügig vorangeht.«