Aktiver Lärmschutz am Flughafen Leipzig-Halle

Mit dem Flughafen Leipzig-Halle sind erhebliche Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anrainergemeinden verbunden. Die Landtagsfraktion DIE LINKE fordert daher für die Sitzung Juni in einem Antrag von der Landesregierung, dass sich diese in ihrer Stellung als Gesellschafter der Flughafen AG, für den Einsatz von weniger lauten Flugzeugen einsetzt.

Mit dem Flughafen Leipzig-Halle sind erhebliche Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anrainergemeinden verbunden. Die Landtagsfraktion DIE LINKE fordert daher für die Sitzung Juni in einem Antrag von der Landesregierung, dass sich diese in ihrer Stellung als Gesellschafter der Flughafen AG, für den Einsatz von weniger lauten Flugzeugen einsetzt.

Antrag Fraktion DIE LINKE
Aktiver Lärmschutz am Flughafen Leipzig-Halle

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich als Aktionär der Mitteldeutschen Airport Holding AG dafür einzusetzen, dass auf dem Flughafen Leipzig-Halle in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur Flugzeuge verkehren dürfen, die in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthalten sind.

Begründung
Am Flughafen Leipzig-Halle besteht eine unbeschränkte Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärtransporte. Die vorgeschriebenen rein passiven Schallschutzmaßnahmen reichen nicht aus, um gesundheitliche Folgen des daraus resultierenden erheblichen Nachtfluglärms für die betroffene Bevölkerung ausreichend abzumildern.
Mögliche aktive Schallschutzmaßnahmen können zur weiteren spürbaren Verminderung des akut gesundheitsgefährdenden Nachtfluglärms beitragen.
Das geforderte nächtliche Verkehrsverbot von Flugzeugen, die nicht in der so genannten Bonusliste enthalten sind, entspricht der geübten Praxis an für Nachtflüge geöffneten deutschen Flughäfen, z. B. auch am Flughafen Köln-Bonn, welcher eine mit Leipzig vergleichbare Bedeutung für den Expressfrachtverkehr hat.
Die Wirtschaftlichkeit des Flughafens dürfte praktisch nicht beeinträchtigt werden, da der Anteil dieser Flüge nur zwei bis drei Prozent der nächtlichen Flugbewegungen beträgt. Dadurch würden aber ca. 40 Prozent der sehr lauten Überflüge mit über 80 dB(A) Spitzenpegel, ca. 90 Prozent der besonders lauten Überflüge mit über 85 dB(A) Spitzenpegel sowie alle extrem lauten Überflüge mit > 90 dB(A) Spitzenpegel entfallen.
Dies würde eine merkliche Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Bürger bedeuten.

Wulf Gallert, Fraktionsvorsitzender