Ablehnung des Zwangsmittels elektronische Fußfessel

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung führte heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (so genannte elektronische Fußfessel) durch. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die heutige Anhörung hat DIE LINKE in ihrer ablehnenden Haltung zum vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 6/516) und zur Einführung der so genannten elektronischen Fußfessel ausdrücklich bestärkt. Hier soll Resozialisierung durch Technik an Stelle der Resozialisierung durch Menschen den Vorzug erhalten, und genau das lehnt DIE LINKE entschieden ab.

Diese so genannte elektronische Fußfessel bietet keinen Schutz vor Rückfalltaten, schon aus diesem Grund stellt sie einen nicht verhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Darüber hinaus ist die Tatsache, dass sich der Fußfesseltragende am Tatort befand, lediglich ein Indiz, keinesfalls jedoch ein Tatnachweis.

DIE LINKE lehnt die Einführung der elektronischen Fußfessel als Zwangsmittel ab, da sie letztendlich eine zusätzliche Bestrafung für den Betroffenen darstellt, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinen ist.“

Magdeburg, 13. Januar 2012