Weitere Widersprüche bei der Stendaler Wahlfälschung

Henriette Quade, Wulf Gallert
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Henriette QuadeWulf Gallert

Zur heutigen Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Wahlfälschungsaffäre in Stendal erklären die Ausschussmitglieder Henriette Quade und Wulf Gallert:

„Die heutigen Zeugenvernehmungen im 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ergaben weitere Widersprüche im Bereich der Polizei bezüglich der Einbindung in das Ermittlungsverfahren zur Stendaler Wahlfälschung. 

Der ermittelnde Stendaler Polizeibeamte Hansel hatte, nachdem das Verfahren federführend an die Polizeidirektion Nord (Magdeburg) übertragen worden ist, durch den ihm vorgesetzten Polizeibeamten Leihe die Anweisung des Polizeibeamten Schnorrer übermittelt bekommen, dass er die anstehenden Beschuldigtenvernehmungstermine rechtzeitig im Vorfeld der Leitung der Polizeidirektion zu übermitteln habe. 

Dagegen remonstrierte der Polizeibeamte Hansel ausdrücklich mit der Begründung, dass er keinerlei Notwendigkeit sieht, in diesem besonders geschützten Verfahren Informationen an einen ihm bezeichneten Personenkreis weiterzugeben, der mit den Ermittlungen nichts zu tun habe.  

Daraufhin befragte der Untersuchungsausschuss den damaligen Chef der PD Nord Schomaker, den Abteilungsleiter Polizei Langhans und den Leiter des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) Herrmann. Alle drei schlossen aus, dass sie eine solche Information angefordert und bekommen haben.  

Der dazu wiederholt befragte Polizeibeamte Schnorrer behauptete heute, dass die Anforderung vom Polizeibeamten Herrmann kam, der dies aber in seiner heutigen Zeugenaussage klar ausschloss. Vor dem Hintergrund, dass alle damaligen Vertreter der Behördenleitung der PD Nord aussagten, dass ein solches Verfahren, sensible Informationen dieser Art aus einem laufenden Ermittlungsverfahren abzufordern, völlig außergewöhnlich ist, stellt sich die Frage, warum in diesem Verfahren die Termine von Beschuldigtenvernehmungen gegen den Widerstand des ermittelnden Polizeibeamten Hansel abgefragt worden und warum es einen eindeutigen Widerspruch zwischen der Aussage  des damaligen Leiters des ZKD Herrmann und des Polizeibeamten Schnorrer gibt.

Die Befragung der Richterin am Landgericht Hensel-von Staden ergab noch einmal eindeutig, dass die Feststellung, dass Hardy Güssau entgegen seiner eigenen Aussage bei den Kommunalwahlen 2014 nicht selbst gewählt hat, ausdrücklich Ergebnis der Beweiserhebung im Gerichtsverfahren war und nicht nur eine Übernahme der Bewertung der Staatsanwaltschaft. 

Damit gibt es eine gerichtliche Bewertung, die die Aussage von Hardy Güssau, dass er selbst gewählt hat, als unwahr bezeichnet. Darüber hinaus gibt es eine Reihe anderer nicht zu erklärender Widersprüche und die WhatsApp-Nachricht an Holger Gebhardt vom 03.06.2014 mit folgendem Inhalt:

„Güssau Handy:
„Jetzt haben die dich am Arsch …“ 
„So ein Mist“ 
„Notfalls Mandat zurückgeben“ 
„Fahlke rückt nach“ 
„arat erledigt“ 
„So eine Scheisse“ 
„habs geahnt“ 
„Hat bestimmt einer gepetzt“ 
„Ein Verlierer“ 

Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht die Aussage von Hardy Güssau, dass er vor der Durchsuchung der CDU-Geschäftsstelle im November 2014 nichts von der Wahlfälschung gewusst hat, in hohem Maße unglaubwürdig. Zwar ist eine solche Mitwisserschaft nach Aussage des ermittelnden Polizeibeamten Hansel für die Strafverfolgung irrelevant gewesen, aber aus unserer Sicht nicht für eine politische Bewertung.

Weitere Widersprüche bei der Stendaler Wahlfälschung

Zur heutigen Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Wahlfälschungsaffäre in Stendal erklären die Ausschussmitglieder Henriette Quade und Wulf Gallert:

„Die heutigen Zeugenvernehmungen im 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ergaben weitere Widersprüche im Bereich der Polizei bezüglich der Einbindung in das Ermittlungsverfahren zur Stendaler Wahlfälschung. 

Der ermittelnde Stendaler Polizeibeamte Hansel hatte, nachdem das Verfahren federführend an die Polizeidirektion Nord (Magdeburg) übertragen worden ist, durch den ihm vorgesetzten Polizeibeamten Leihe die Anweisung des Polizeibeamten Schnorrer übermittelt bekommen, dass er die anstehenden Beschuldigtenvernehmungstermine rechtzeitig im Vorfeld der Leitung der Polizeidirektion zu übermitteln habe. 

Dagegen remonstrierte der Polizeibeamte Hansel ausdrücklich mit der Begründung, dass er keinerlei Notwendigkeit sieht, in diesem besonders geschützten Verfahren Informationen an einen ihm bezeichneten Personenkreis weiterzugeben, der mit den Ermittlungen nichts zu tun habe.  

Daraufhin befragte der Untersuchungsausschuss den damaligen Chef der PD Nord Schomaker, den Abteilungsleiter Polizei Langhans und den Leiter des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) Herrmann. Alle drei schlossen aus, dass sie eine solche Information angefordert und bekommen haben.  

Der dazu wiederholt befragte Polizeibeamte Schnorrer behauptete heute, dass die Anforderung vom Polizeibeamten Herrmann kam, der dies aber in seiner heutigen Zeugenaussage klar ausschloss. Vor dem Hintergrund, dass alle damaligen Vertreter der Behördenleitung der PD Nord aussagten, dass ein solches Verfahren, sensible Informationen dieser Art aus einem laufenden Ermittlungsverfahren abzufordern, völlig außergewöhnlich ist, stellt sich die Frage, warum in diesem Verfahren die Termine von Beschuldigtenvernehmungen gegen den Widerstand des ermittelnden Polizeibeamten Hansel abgefragt worden und warum es einen eindeutigen Widerspruch zwischen der Aussage  des damaligen Leiters des ZKD Herrmann und des Polizeibeamten Schnorrer gibt.

Die Befragung der Richterin am Landgericht Hensel-von Staden ergab noch einmal eindeutig, dass die Feststellung, dass Hardy Güssau entgegen seiner eigenen Aussage bei den Kommunalwahlen 2014 nicht selbst gewählt hat, ausdrücklich Ergebnis der Beweiserhebung im Gerichtsverfahren war und nicht nur eine Übernahme der Bewertung der Staatsanwaltschaft. 

Damit gibt es eine gerichtliche Bewertung, die die Aussage von Hardy Güssau, dass er selbst gewählt hat, als unwahr bezeichnet. Darüber hinaus gibt es eine Reihe anderer nicht zu erklärender Widersprüche und die WhatsApp-Nachricht an Holger Gebhardt vom 03.06.2014 mit folgendem Inhalt:

„Güssau Handy:
„Jetzt haben die dich am Arsch …“ 
„So ein Mist“ 
„Notfalls Mandat zurückgeben“ 
„Fahlke rückt nach“ 
„arat erledigt“ 
„So eine Scheisse“ 
„habs geahnt“ 
„Hat bestimmt einer gepetzt“ 
„Ein Verlierer“ 

Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht die Aussage von Hardy Güssau, dass er vor der Durchsuchung der CDU-Geschäftsstelle im November 2014 nichts von der Wahlfälschung gewusst hat, in hohem Maße unglaubwürdig. Zwar ist eine solche Mitwisserschaft nach Aussage des ermittelnden Polizeibeamten Hansel für die Strafverfolgung irrelevant gewesen, aber aus unserer Sicht nicht für eine politische Bewertung."