Ortschaftsräte auch in Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern ermöglichen

Kreisverband Anhalt-Bitterfeld

Christina Buchheim erklärt:

„Mit den von CDU und SPD durchgesetzten Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz wurde festgelegt, dass es nach den nächsten Kommunalwahlen in Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern keine Ortschaftsräte, sondern lediglich einen Ortsvorsteher geben soll. ... ."

 

 

DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

 

Zu Forderungen aus den Kommunen, in der nächste Wahlperiode Ortschaftsräte auch in kleinen Ortsteilen weiterhin zu zulassen, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Christina Buchheim:

„Mit den von CDU und SPD durchgesetzten Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz wurde festgelegt, dass es nach den nächsten Kommunalwahlen in Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern keine Ortschaftsräte, sondern lediglich einen Ortsvorsteher geben soll.

Die Fraktion DIE LINKE nimmt die wiederholt geäußerten Forderungen aus den Ortsteilen ernst, dort auch weiterhin Ortschaftsräte zu ermöglichen, um eine breitere Teilhabe an der Willensbildung und die aktive Mitgestaltung zu fördern. Sie wird sich bei der im nächsten Jahr anstehenden Neugestaltung des Kommunalverfassungsgesetzes dafür einsetzen, den Städten und Gemeinden das Recht einzuräumen,

sich zwischen der Beibehaltung der Ortschaftsräte und der Einführung eines Ortsvorstehers entscheiden zu können.“

 

Magdeburg, 10. August 2016

 

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