Noch einmal zum Thema „Antifaschisten verlieren Gemeinnützigkeit“

Dr. Ludwig Einicke
Kreisverband Harz

In einer der letzten Ausgaben unseres „Harzlaut“ berichteten wir kurz über den Beschluß der Berliner Finanzverwaltung, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA) den Status eines gemeinnützigen Vereins zu entziehen. Wir riefen dazu auf, diesem Schritt energisch entgegenzutreten - durch Unterschriften unter eine Petition, die von der bekannten Antifaschistin Esther Bejerano und mit anderen Möglichkeiten einer kritischen Meinungsäußerung und solidarischen Verbundenheit mit denjenigen, die sich dem Beschluß der Berliner Finanzverwaltung widersetzen.

Die Resonanz in unseren Basisorganisationen war und ist noch immer bemerkenswert. Wir hoffen, damit beigetragen zu haben, größeren Schaden von einer demokratisch legitimierten und in historischer Sicht unverzichtbaren Interessenvertretung abzuwenden.

In diesem Zusammenhang ist mir bewußt geworden, dass manche von unseren Mitbürgern heute mit der Abkürzung „VVN“ nichts anfangen können. Wieder mal ein Beweis für die Schnelllebigkeit unserer Zeit!

Die Organisation der ehemaligen Häftlinge, Verfolgten des NS-Regimes und antifaschistisch gesinnten Menschen, deren Ziel angesichts ihrer eigenen Erfahrungen und der auf eine friedvolle Zukunft eines geeinten Deutschlands gerichteten Bemühungen vor allem darin bestand, den Schwur zu erfüllen – nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg! - war vom Beginn ihrer Existenz ( 1946/47 in den westlichen Besatzungszonen und im Februar 1947 in der sowjetisch besetzten Zone) den politisch Herrschenden in in der späteren BRD eine zumindest unangenehme Begleiterscheinung des verlorenen Krieges. Warum eigentlich?

Um es kurz zu sagen: Weil nicht zuletzt diese Organisation dazu beigetragen hat, bzw. darum bemüht war, mit Hilfe ihrer gesamtdeutschen und internationalen Vernetzung das System der Nazi-Diktatur und darin die Akteure der skrupellosenMassenvernichtung von Millionen Menschen in Europa und darüber hinaus sichtbar und greifbar zu machen. Mit Hilfe ihrer „Ermittlungsabteilungen“ haben die Organisationen der VVN dazu beigetragen, wichtiges „Material, Zeugen usw. zur Durchführung von Verfahren gegen Kriegsverbrecher und Personen, welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten“ ( Reuter/Hansel „Das kurze Leben der VVN von 1947 bis 1953“, S.382) zusammen zu tragen.

So war es u.a. möglich, in den 50er Jahren und noch später in der BRD bestimmter Personen habhaft zu werden, die über viele Jahre im Staats- und Justizapparat, im Auswärtigen Amt tätig waren oder ihrer ehem. beruflichen Tätigkeit als Ärzte, Angestellte, Unternehmer usw. unbehelligt nachgingen oder im Ausland Unterschlupf fanden.

Das mögen einige historische Gründe sein auch für heutige Entscheidungen gegen die VVN-Bund der Antifaschisten. Die aus Sicht der bundesdeutschen Politik dringende Suche nach Finanzquellen vor allem dort, wo systemkritische (gegen Rüstung und Rüstungsexport, Kriegsbeteiligung und Hochrüstung) Zusammenschlüsse/Organisationen am Werke sind, dürfte aktuell einer der Gründe für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein.

Wie der „Spiegel“ berichtete, plant der Bundesminister Olaf Scholz (SPD) Verschärfungen für politisch aktive Vereine. Er wolle ihnen Steuervergünstigungen streichen, wenn sie sich allzu sehr in die Tagespolitik einmischen.

Aktuell gibt es zwar keine Änderungen in der Frage der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gegen die Organisationen „Attac“, „Campact“ und „VVN-BdA“, aber es gibt offenbar Bewegung in der juristischen Beurteilung des Vorgehens gegen diese Organisationen z.B. durch ein Gutachten des Juraprofessors Sebastian Unger. „Neues Deutschland“ veröffentlichte am 5. Mai 2020 dazu einen Artikel, der für Interessierte zu empfehlen ist.

Dr. Ludwig Einicke, Ballenstedt