Neue KoBa-Richtlinie für Mietobergrenzen bei Betroffenen und Wohnungsunternehmen weiterhin in der Kritik

Kreisverband HarzOrtsverband Wernigerode

6. Sozialfrühstück mit Hartz IV-Beratung: 

Harzkreis. Die Wernigeröder LINKE-Kreis- und Stadträtin Evelyn Edler lud kürzlich zur 6. Auflage ihres Sozialfrühstücks in das LINKE-Bürgerbüro in Wernigerode ein. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, der den Gästen in vertraulichen Gesprächen kostenlos Hilfestellung im Umgang mit Ämtern und Behörden gab, tauschten sich Evelyn Edler und die Arbeitsmarktpolitikerin der Landtagsfraktion, MdL Doreen Hildebrandt, mit den von Hartz-Gesetzen, Niedriglöhnen und Minirenten betroffenen Gästen aus dem gesamten Harzkreis über ihre persönliche Situation und die aktuelle Gesetzeslage aus.

 

Laut Aussage der Gesprächsteilnehmer stehe vor allem die Richtlinie des „Koba Jobcenter Harz“ für die Kosten der Unterkunft (KdU) bei Betroffenen und den großen kommunalen Wohnungsunternehmen im gesamten Harzkreis weiterhin in der Kritik. Bekanntlich haben Menschen, die in den rund 12.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften im Harzkreis leben, Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch die KoBa.

 

An eben jener überarbeiteter und zum August 2016 in Kraft getretenen Richtlinie und deren Berechnung wurde erneut Kritik laut. Das Verhältnis von Angebots- und Bestandsmieten, die in die überarbeitete KdU-Richtlinie einfließen, sei undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Die niedrigen Bestandsmieten aus zum Teil Jahrzehnte alten Langzeitmietverträgen hätten mit den deutlich höheren Angebotsmieten auf dem aktuellen Harzer Wohnungsmarkt wenig zu tun und drücken den Mietdurchschnitt zu Lasten der Betroffenen und zu Gunsten des Jobcenter.

 

Menschen, denen die KoBa durch die alte und neue Richtlinie die Miete nicht in voller Höhe übernehme und im Ergebnis regelrecht zu Zwangsumzügen dränge, sollten immer Einspruch einlegen, betonten Edler und Hildebrandt. Die Linkspolitikerinnen und der Fachanwalt stellen fest, dass die KdU-Richtlinie bei Klagen von Betroffenen nicht gerichtsfest sei. Aktuell seien dazu mehrere Klagen vor dem Landessozialgericht anhängig. Die KoBa konnte bisher in keinem Fall nachweisen, dass es ausreichend angemessenen Wohnraum entsprechend der Richtlinie gebe, schon gar nicht in teureren Städten des Harzkreises wie Wernigerode und Ilsenburg.