Gerichte bestätigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nachträglicher Beiträge

Kreisverband Anhalt-Bitterfeld

Im April 2016 das VWG Magdeburg die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist bezweifelt, die es den Abwasserzweckverbänden ermöglichte, bis zum 31.12.2015 nachträgliche Anschlussgebühren einzuziehen. Diese Entscheidung wurde inzwischen am 16.06.2016 vom Ober-VWG Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt Kerstin Eisenreich:

"Wir sehen uns daher bestärkt in unseren Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Übergangsregelung für die Erhebung nachträglicher Beiträge."

 

 

DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

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Erstmals hat im April 2016 das Verwaltungsgericht Magdeburg die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist bezweifelt, die es den Abwasserzweckverbänden ermöglichte, bis zum 31.12.2015 nachträgliche Anschlussgebühren einzuziehen. Diese Entscheidung wurde inzwischen am 16.06.2016 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt die Abgeordnete der Fraktion Kerstin Eisenreich:

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, ein Verfahren um die nachträgliche Eintreibung von Anschlussbeiträgen auszusetzen. Diese Entscheidung wurde aus Anlass des Normenkontrollantrages unserer Landtagsfraktion beim Landesverfassungsgericht getroffen. Mit der ausführlichen Begründung seiner Entscheidung stützt es zugleich die Argumentation unserer Verfassungsklage.

Zugleich kritisiert das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, dass der Gesetzgeber mit der Übergangsvorschrift die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gegeneinander abgewogen hat.

Wir sehen uns daher bestärkt in unseren Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Übergangsregelung für die Erhebung nachträglicher Beiträge. Zugleich bekräftigen wir unsere Auffassung, dass durch diese Regelung Grundstückseigentümer weder Klarheit über mögliche Belastungen für ihre Grundstücke haben, noch vorhersehen können, ob solche Belastungen auf sie zukommen.

Beide Entscheidungen geben unserer Klage Rückenwind. Dessen ungeachtet werden wir uns im Landtag weiterhin konsequent dafür stark machen, das Kommunalabgabengesetz zu reformieren. Dazu gehören als erste Schritte eine zeitnahe und endliche Festsetzung von Beiträgen sowie eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

 

Magdeburg, 22. Juli 2016

 

 

Pressesprecher:

Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)

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