Fixierung auf EU-Förderprogramme bei der Sanierung von Schulen und Kitas bleibt Drahtseilakt

Thomas Lippmann (MdL)

Zur heute von Finanzminister André Schröder und Bildungsminister Marco Tullner vorgestellten Fortsetzung des Programms "STARK III" erklärt der bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann:

Zur heute von Finanzminister André Schröder und Bildungsminister Marco Tullner vorgestellten Fortsetzung des Programms "STARK III" erklärt der bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann:

"So gut und wichtig die Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen und nun auch zusätzlich von Sporthallen, Kultureinrichtungen und Hochschulgebäuden ist, es bleibt ein Drahtseilakt für die Einrichtungsträger und für das Land, wenn man sich dabei weiterhin in so hohem Maße von der Gewährung von Fördermitteln aus den europäischen Strukturfonds abhängig macht.

Bei der Sanierung bzw. bei Neu- und Erweiterungsbauten von Schulen und Kitas handelt es sich um originäre Aufgaben des Landes und der Kommunen, für die die EU-Mittel eigentlich gar nicht gedacht sind. Wenn für solche grundständigen Aufgaben immer wieder Geld bei der EU besorgt werden muss, weil in den öffentlichen Haushalten keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, müssen immer neue Winkelzüge gefunden werden, um die Programm durchzubringen. Kein Wunder also, dass die EU ihre Vorgaben immer wieder verschärft und damit viel Sand ins Getriebe der Umsetzung dieser Programme gerät.

Es ist zwar nicht ganz unberechtigt, darauf stolz zu sein, sich in Anbetracht der eigenen Finanznot zumindest an anderen Fronten angestrengt und Sanierungsmittel ins Land geholt zu haben, es zeigt sich aber hier wie auch schon an anderen Stellen, dass man dann auch nicht „Herr des Verfahrens“ ist. Wie schon beim laufenden ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ werden die Maßnahmeträger mit Auflagen aus den europäischen Gremien konfrontiert, die entweder kaum umsetzbar sind oder aber die Projekte erheblich verzögern, verkomplizieren oder sogar die verfolgten Ziele konterkarieren.

Land und Kommunen müssen endlich finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Einrichtungen aus eigenen Kräften zu modernisieren und das erforderliche Personal vorzuhalten und zu finanzieren. Dazu ist eine andere Steuerpolitik erforderlich. Eine Chance dafür bietet die aktuelle Auseinandersetzung um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Erbschaftssteuerrechtes."

Magdeburg, 21. Juli 2016