Eine Fristverlängerung von nur 42 Tagen ist inakzeptabel, schränkt demokratische Rechte ein und ist zum jetzigen Zeitpunkt fahrlässig.

Thomas Lippmann, Stefan Gebhardt
Stefan Gebhardt, LandesvorsitzenderPressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag LandesverbandThomas Lippmann

Die Ankündigung der Landesregierung, die Eintragungsfrist für das laufende Volksbegehren »Den Mangel beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!« um nur 42 Tage zu verlängern, ist für das Bündnis aus Eltern-, Schüler- und Lehrerorganisationen sowie Gewerkschaften und der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt inakzeptabel. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann und der Landesvorsitzende Stefan Gebhardt:

»Eine Fristverlängerung um nur 42 Tage zeigt, dass die Landesregierung entweder keine Vorstellung davon hat, was es bedeutet, an Informationsständen, in Vereinen, auf Märkten und Festen Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln oder aber die Landesregierung versucht absichtlich demokratische Grundrechte zu beschränken.

Nach Auffassung der Landesregierung besteht seit dem 4. Mai, die vollumfängliche Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln. Dies geht jedoch völlig an der Realität vorbei. Um das Volksbegehren, ein demokratisches Verfassungsrecht, aktiv zu begleiten, ist es zwingend notwendig, Menschen direkt anzusprechen, Informationsveranstaltungen durchzuführen und größere Veranstaltungen wie Märkte, Feste und Sportveranstaltungen zu nutzen.

Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte verfassungskonforme Auslegung des Volksabstimmungsgesetzes kann aus unserer Sicht nur dazu führen, die Frist für die Eintragungen mindestens für die gesamte Zeit der Geltung der bisherigen Eindämmungsverordnungen vom 18. März, bis voraussichtlich 1. Juni – also um 76 Tage – zu verlängern.

Der Landesverband DIE LINKE. Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, ihren bisherigen Standpunkt gründlich zu überdenken. Ein verfassungsrechtliches Grundrecht zu beschränken und es auf eine gerichtliche Überprüfung hinauslaufen zu lassen, ist grundsätzlich brandgefährlich, zum jetzigen Zeitpunkt fahrlässig.«