Mindestlohnbetrug konsequent bekämpfen

Wulf Gallert

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 8/5225) geht hervor, dass die Zahl der Kontrollen zum Mindestlohnbetrug durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Verhältnis zum Jahr 2022 um zwei Drittel gesunken ist. Gleichzeitig hat sich bei den verbliebenen Kontrollen die Häufigkeit der Verstöße seit 2021 mehr als verdoppelt. Dazu erklärt Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die aktuellen Zahlen sprechen Bände: Die unzureichenden Kontrollen führen zu einer Ausweitung der Verstöße gegen den Arbeitnehmerschutz und zu einer Benachteiligung der gesetzestreuen Unternehmen. Die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden im Land konstant unterlaufen. Dieser Zustand ist für Die Linke, die vor über 20 Jahren als erste Partei einen gesetzlichen Mindestlohn im Bundestag forderte und für seine Einführung vor 10 Jahren unermüdlich gekämpft hat, absolut inakzeptabel.

Anstatt ressentimentgeladene Debatten über die Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld zu führen, muss die Politik die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern konsequent garantieren. Klar ist: Wer beim Mindestlohn betrügt, bereichert sich im doppelten Sinne auf Kosten anderer: Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird ein Teil ihres Lohns vorenthalten, darüber hinaus verschafft man sich unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber gesetzestreuen Unternehmen. Die Folge ist eine gesetzwidrige Lohnabwärtsspirale. Wer fordert, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse, muss genau hier ansetzen und Mindestlohnbetrug unterbinden.

Deshalb fordert die Linke die Landesregierung auf, dem Mindestlohnbetrug in Sachsen-Anhalt einen Riegel vorzuschieben und die Personalkapazitäten der Kontrollbehörden und damit die Anzahl der Kontrollen signifikant zu erhöhen. Auf Bundesebene muss sich das Land mittels einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bei erheblicher Schwere nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Zur kommenden Landtagssitzung wird die Fraktion einen entsprechenden Antrag einreichen.“