Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Burgenlandkreises: Was jetzt dringend notwendig ist, ist eine Änderung des Gesetzes, die die Mitwirkung der Gemeinden sichert.

Christine Krößmann, Fraktionsorsitzende, Gunter Schneider stellv. Fraktionsvors.

„Der Burgenlandkreis ist der einzige Landkreis, der keine Schulentwicklungsplanung

beschlossen hat“.

Diesen Satz, den manche bedauernd, andere durchaus mit positivem Unterton ausgesprochen haben, gewinnt nun eine ganz andere Bedeutung. Denn fest steht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass betroffene Gemeinden bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen und nicht nur angehört werden müssen, ergeben sich für die Kommunen ganz andere Perspektiven.

Betroffene Gemeinden können nun gegen das Landesschulgesetz auch in Sachsen-Anhalt klagen und das mit großen Erfolgsaussichten.

„Der Burgenlandkreis ist der einzige Landkreis, der keine Schulentwicklungsplanung beschlossen hat“.

Diesen Satz, den manche bedauernd, andere durchaus mit positivem Unterton ausgesprochen haben, gewinnt nun eine ganz andere Bedeutung. Denn fest steht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass betroffene Gemeinden bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen und nicht nur angehört werden müssen, ergeben sich für die Kommunen ganz andere Perspektiven.

Betroffene Gemeinden können nun gegen das Landesschulgesetz auch in Sachsen-Anhalt klagen und das mit großen Erfolgsaussichten.

In der Diskussion um die Schulentwicklungsplanung im Kreistag Burgenlandkreis spielte genau das Argument eine wesentliche Rolle. Wir Gegner monierten immer wieder, dass die kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt wird, wenn Kommunen kein Mitspracherecht erhalten.

Was jetzt dringend notwendig ist, ist eine Änderung des Gesetzes, die die Mitwirkung der Gemeinden sichert.

Und wenn das Kultusministerium erklärt, dass diese Gesetzesänderung frühestens in der nächsen Legislaturperiode anstehe, weil die Schulplanung der Landkreise auch ohne gesetzliche Regelung im Einvernehmen mit den Gemeinden erfolgt sei, so ist das für uns nicht nur eine völlige Verkennung der Realitäten, sondern auch eine Frechheit. Das ist kein Umgang mit den Kommunen, das ist wiederum nichts anderes, als die Aushebelung kommunaler Selbstverwaltung.

Wir jedenfalls fühlen uns in unserer Entscheidung bestärkt, auch darin, zukünftig keiner Schulentwicklungsplanung zuzustimmen, die Schulschließungen vorsieht.