DIE LINKE. Sachsen-Anhalt
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Antifaschismus bekommt erstmals in einem deutschen Bundesland Verfassungsrang

Im Landtag wurde heute eine umfassende Parlamentsreform verabschiedet, die die Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg gebracht hat. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer Stefan Gebhardt:

»Mit der heute verabschiedeten Parlamentsreform haben wir viel erreicht. Vor allem ist es gelungen, mit der Reform einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts zu schaffen und dem Land eine moderne und zeitgemäße Verfassung zu geben.

Die Handschrift der Fraktion DIE LINKE zeigt sich deutlich in der Parlamentsreform. Mit Artikel 37a – der Antifaklausel – bekommt der Antifaschismus erstmals in einem deutschen Bundesland Verfassungsrang. Damit wurde eine Forderung, die DIE LINKE bereits seit 2005 vertritt und nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle aktueller denn je wurde, endlich umgesetzt. Zudem wurde der Begriff „Rasse“ aus der Landesverfassung gestrichen und im Gegenzug ein Diskriminierungsverbot aus rassistischen Gründen und  aufgrund sexueller Identität umgesetzt. Auch das von der Fraktion DIE LINKE geforderte Staatsziel gleicher Lebensverhältnisse in Stadt und Land wurde – neben dem Staatsziel des Klima- und Tierschutzes - mit der Parlamentsreform in die Verfassung aufgenommen.

Der Mehrwert der Parlamentsreform für Bürgerinnen und Bürger besteht insbesondere darin, dass die Landespolitik transparenter wird. Ausschusssitzungen werden künftig grundsätzlich öffentlich tagen, sodass politische Entscheidungen und Diskussionen in den Ausschüssen mitverfolgt und nachvollzogen werden können. Zudem wird die direkte Demokratie gestärkt, indem entsprechende Verfahren vereinfacht und erleichtert werden. Eine klare Verbesserung für Volksgesetzgebungen ist etwa die Absenkung des Quorums bei Volksbegehren von 9 auf 7 Prozent. Nicht zuletzt wird das Petitionsrecht gestärkt, indem die Fachausschüsse – anders als bisher – künftig Stellungnahmen zu Petitionen abgeben, wenn diese vom Petitionsausschuss in den Fachausschuss überwiesen werden.

Wir alle sind nun gefordert, die neuen Staatsziele und Verpflichtungen der Parlamentsreform mit Leben zu erfüllen. Papier ist geduldig, die Bürgerinnen und Bürger sind es nicht.«

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Neues aus dem Landesverband und der Landtagsfraktion
  2. Bundestag
  3. Europa
  4. Termine*
 

Neues aus dem Landesverband und der Landtagsfraktion

 

Sachsen-Anhalt muss schnell Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen

Henriette Quade

 

Nachdem schon seit Monaten Geflüchtete auf der griechischen Insel Lesbos unter katastrophalen Bedingungen ausharren müssen, hat sich die Lage erneut verschärft. Es kommt zu massiven Angriffen auf Geflüchtete. Gleichzeitig gehen griechische Sicherheitskräfte mit Gewalt gegen Geflüchtete an der griechisch-türkischen Grenze vor. Die griechische Regierung kündigte an, für einen Monat keine Asylanträge mehr anzunehmen. Dazu erklärt die Sprecherin für Asyl und Migration, Henriette Quade:

»Die Situation an den europäischen Außengrenzen ist unerträglich. Das Elend auf Lesbos an der türkischen Grenze ist der Preis für die niedrigen Zuzugszahlen in Deutschland und auch Sachsen-Anhalt. Menschenrechtsorganisationen machen seit Monaten darauf aufmerksam. Nach den jüngsten Entwicklungen steht zu befürchten, dass die Gewalt gegen Geflüchtete in Griechenland weiter zunimmt, schon bisher war die Situation in den Lagern dort menschenunwürdig. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben auf den nun geplatzten Deal mit der Türkei gesetzt, statt sich auf eine Verteilung von Geflüchteten zu einigen. Nun wird die Abschottung mit staatlicher Gewalt verschärft.

In Sachsen-Anhalt bestehen weiterhin nicht genutzte Kapazitäten, um Geflüchtete unterzubringen. Diese müssen nun vorbereitet werden. Zudem haben sich die beiden größten Städte, Magdeburg und Halle, im Rahmen der Seebrücke bereiterklärt, zusätzlich freiwillig Geflüchtete aufzunehmen. Die Landesregierung muss nun alle ihre Möglichkeiten gegenüber dem Bund nutzen, um zu ermöglichen, dass Geflüchtete aus Griechenland schnell in Sachsen-Anhalt untergebracht werden können. Die Geflüchteten in Griechenland müssen dringend aus den menschenunwürdigen und gefährlichen Umständen herausgeholt werden. Griechenland darf mit der Versorgung von Geflüchteten nicht alleine gelassen werden. Sachsen-Anhalt kann und muss hier einen Beitrag leisten. Zugleich darf der Bruch mit dem europäischen Asylrecht, den die griechische Regierung faktisch vollzieht, nicht akzeptiert werden.«

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Grundrente: Nicht auskömmlich und zu bürokratisch

Katja Bahlmann

 

Zum Beschluss der Grundrente durch das Bundeskabinett erklärt die renten- und seniorenpolitische Sprecherin Katja Bahlmann:

»Die vom Bundeskabinett verabschiedete Grundrente ist dem Grundsatz nach zu begrüßen. Sie verspricht jedoch mehr, als sie zu halten vermag. Statt der ursprünglich geplanten 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden nur noch 1,3 Millionen von ihr profitieren. Und dies in einem Ausmaß, das nicht als armutsvermeidend bezeichnet werden kann.

Abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in derzeitiger Höhe ergibt sich eine Nettogrundrente von 360,73 Euro für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern. Der Grundsicherungsbedarf für Rentnerinnen und Rentner beträgt jedoch bundesweit bereits jetzt durchschnittlich 447 Euro monatlich.«

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Bundestag

 

Ostdeutschland braucht eine starke Interessenvertretung

Matthias Höhn

 

»Ostdeutschland braucht eine starke und seriöse Interessenvertretung in der Bundespolitik, Verständnis für die differenzierte Gemengelage und mehr Verteidiger der demokratischen Kultur - auch in der CDU. Für das Amt des neuen Ostbeauftragten der Bundesregierung verdient Marco Wanderwitz Bewährungszeit«, erklärt Matthias Höhn, Beauftragter für Ostdeutschland der Fraktion DIE LINKE, zur geplanten Ernennung von Marco Wanderwitz als neuem Ostbeauftragten. Höhn weiter:

„Er hat zumindest zu den Vorgängen in Thüringen eine klare Haltung gegen die Kooperation mit Nazis gezeigt. Ich hoffe, dies ist ein belastbares Vorzeichen für seine Amtsführung. Denn nicht alles aus seiner politischen Vergangenheit stimmt erwartungsfroh. Mit verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Forderungen wie höheren Krankenkassenbeiträgen für Übergewichtige löste der Jurist Wanderwitz öffentliches Kopfschütteln aus. In der Schuldenkrise 2010 empfahl er den Griechen den Verkauf von Inseln, um ihre Staatsschulden zu tilgen. Der Verkauf von öffentlichem Grund und Boden dürfte vor dem Hintergrund des Treuhand-Ausverkaufes in Ostdeutschland keine guten Erinnerungen auslösen.

Marco Wanderwitz muss nun Verbesserungen für die ostdeutschen Länder erreichen, statt mit Krawallmeldungen Schlagzeilen zu füllen. Abgedroschene Erfolgsmeldungen will dort keiner mehr hören. Nach seinem geplanten Wechsel ins Wirtschaftsministerium muss ihm auch im Innenministerium wieder eine Frau oder ein Mann aus Ostdeutschland als Staatssekretär folgen. Sonst schwächt die Entlassung seines Vorgängers Hirte die ohnehin höchst schwächelnde Statistik der Ostdeutschen in Spitzenpositionen.“

 

Gedanken vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen »§ 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)«

Petra Sitte

 

Am 06. November 2015 wurde im Bundestag das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) verabschiedet. Das hatte zur Folge, dass das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Lebensende legislativ stark eingeschränkt wurde. Von nun an wurde die auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Das Verbot gilt für Einzelpersonen und Vereine. Gewissensentscheidungen im Einzelfall sind ausgenommen.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens habe ich damals gemeinsam mit Kai Gehring und Renate Künast (beide Bündnis 90/Die Grünen) einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher unter dem Motto „Mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht“ unsere Vorstellungen  zur Suizidassistenz beschreibt. Dieser Gesetzentwurf ist hier zu finden: https://www.petra-sitte.de/wp-content/uploads/2015/06/Gesetzentwurf-Suizidassistenz-Kuenast-Sitte-Gehring1.pdf

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, die seit fast einhundertfünfzig Jahren in Deutschland geltende Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid zu belassen, sie aber mit klaren Regeln rechtssicher zu gestalten. Denn seit der Schaffung des Strafgesetzbuches im Jahr 1871 war es legal, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten. Für Angehörige und dem sterbewilligen Menschen nahestehende Personen genauso wie für Ärztinnen, Ärzte und Vereine. Aber die Beihilfe aus Gründen des eigenen Profits muss dabei verboten bleiben. Denn dies birgt die Gefahr, dass für den Suizid geworben werden könnte oder Menschen gar dazu verleitet würden.

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Europa

 

Digitalisierung: Kommission stellt Strategien für die digitale Zukunft der EU vor, mitten drin Regelungen für Künstliche Intelligenz

Martina Michels

 

Lang erwartet und mit viel medialem Interesse begleitet, stellte die EU-Kommission am 19.2.2020 nicht nur ihr längst geleaktes Weißbuch für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz vor. Nein, das Paket ist um einiges umfangreicher, als es der mediale Fokus erwarten ließ und andererseits geht es derzeit eigentlich nur um die Ankündigung aller folgenden Gesetzesvorschläge, also nur um Grundlinien, kann ohne konkrete Gesetzesvorschläge. Martina Michels kommentierte: »Die Kommission hat ambitionierte Ziele für die digitale Zukunft der EU, vom europäischen Supercomputer bis zur digitalen Bildung. Aber der Rat will das wohl nicht bezahlen, wie die vorgeschlagenen Kürzungen des Programms ‚Digitales Europa 2021 – 2027‘ von 9,2 Milliarden Euro auf 6,8 Milliarden Euro zeigen. Damit sind alle Projekte für eine eigenständige europäische Infrastruktur nicht mehr zu bezahlen.«

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Termine*

 

2. März 2020 - 14 Uhr
Wahlkreisbüro Matthias Höhn (MdB), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg
»Linkes Café«, Wir laden zum Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktion DIE LINKE, Jenny Schulz, zu Vorhaben, Zielen und Strategien der Fraktion im Magdeburger Stadtrat alle Interessierte herzlich ein.

16. März 2020 - 18 Uhr
Landesgeschäftsstelle, Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg
Landesvorstandssitzung

20. März 2020 - 15.30 Uhr
Unternehmensberatung Stobinski, Maybachstr. 1, Halle (Saale)
Treffen der Frauenarbeitsgemeinschaft LISA

13. April 2020 - 10:30 Uhr
Rathausplatz Gardelegen
Ostermarsch 2020 und 322. Friedensweg der Bürgerinitiative OFFENe HEIDe

Weitere Termine findet ihr auf unserer Internetseite.

* Änderungen vorbehalten

 
 

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