Strafanzeige gegen die Partei DIE RECHTE wegen des Verdachts der Volksverhetzung
Am vergangenen Wochenende (28./ 29. Februar 2016) wurden durch die Partei DIE RECHTE vor einer Flüchtlingsunterkunft in Magdeburg im Stadtteil Neu-Olvenstedt, Bruno-Taut-Ring, Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht. Auf ihnen befindet sich der Slogan »Wir hängen nicht nur Plakate«. Infolgedessen stellen wir Strafanzeige gegen die Partei DIE RECHTE wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch.
Am vergangenen Wochenende (28./ 29. Februar 2016) wurden durch die Partei DIE RECHTE vor einer Flüchtlingsunterkunft in Magdeburg im Stadtteil Neu-Olvenstedt, Bruno-Taut-Ring, Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht. Auf ihnen befindet sich der Slogan »Wir hängen nicht nur Plakate« (siehe hier oder hier). Infolgedessen stellen wir Strafanzeige gegen die Partei DIE RECHTE wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch.
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