Linke sieht sich in Teilen der Kritik an der Wahlrechtsreform bestätigt
Zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil erklären die Landesvorsitzende Janina Böttger und Petra Sitte (MdB) Mitglied des Landesvorstandes:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Teilen die minderheitenfeindliche Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung gekippt und für grundgesetzwidrig erklärt. Dies betrifft die Abschaffung der Grundmandatsklausel bei Beibehaltung der Sperrklausel von 5 Prozent. Die Linke sieht sich damit in der Grundkritik an der Wahlrechtsreform bestätigt. Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme der Wähler:innen spiegelt sich auch in der Wahl von Kandidat:innen wider, insbesondere der Direktkandidat:innen. Gleichzeitig, so argumentiert das Bundesverfassungsgericht, drückt sich in der „Wahl eines Wahlkreiskandidaten (…) in aller Regel zugleich auch das Ausmaß der Billigung der politischen Anliegen der Partei aus, die ihn nominiert habe.“ Damit begründet das Gericht die Rechtfertigung der Repräsentanz derjenigen Partei auch im Parlament. Der Wähler:innenwille und die Möglichkeit über die Stimmabgabe Einfluss im Bundestag zu nehmen, sollte und muss damit gewahrt bleiben. Die Ampel-Regierung genauso wie die scheinheilige CDU müssen begreifen, dass sich auf der einen Seite Menschen von der Demokratie abwenden, weil sie nicht mehr in öffentliche Institutionen vertrauen und genau dies andererseits von Demokratiefeinden bewusst genutzt wird, um die Demokratie zu vernichten.
Die Linke verteidigt die Demokratie und wird sich genau deshalb für mehr direkte Mitbestimmung der Menschen in Deutschland weiter engagieren. Die Linke fordert daher nach dem Gerichtsurteil darüber hinaus eine Debatte im Land, wie politische Einflussnahme breiter angelegt werden kann, beispielsweise durch direkte Formen der Mitbestimmung auch auf Bundesebene oder über die Diskussion zur Absenkung der 5-Prozent-Hürde. Dies würde auch kleineren Parteien und deren Wähler:innen die Möglichkeit geben, ihre Inhalte in den Bundestag einzubringen, ansonsten besteht die Gefahr verlorener Stimmen im Nichtwähler:innenbereich oder bei den unter Sonstigen geführten Parteien.
Unser erklärtes Ziel ist es 2025 als Partei wieder in den Bundestag einzuziehen und die 2021 erworbenen drei Direktmandate zu verteidigen, um weiter auch im Bundestag eine Stimme für soziale Gerechtigkeit, Frieden und die Selbstbestimmung aller Menschen zu sein.