22. Juli 2010

Urteil stigmatisiert DIE LINKE

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am gestrigen Abend erklärt Dr. Achim Bittrich, stellvertretender Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt:

„Das Urteil, die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz sei zulässig, ist eine große Enttäuschung. In einer gesellschaftlichen Situation, in der LINKE Politik bitter nötig ist und bei immer mehr Menschen auf Akzeptanz stößt, konstruiert der Verfassungsschutz die politische Bedrohung des Allgemeinwesens durch DIE LINKE. Mit dem gestrigen Urteil ist dieses Schüren von Angst vorläufig abgesegnet. Dabei braucht das Land den politischen Wettstreit mit uns und nicht die Stigmatisierung unserer Ideen.

Allerdings, so das Bundesverwaltungsgericht, sei die Beobachtung der LINKEN nur offen aus allgemein zugänglichen Quellen verhältnismäßig. Damit kann sich letztlich jede Bürgerin ihr und jeder Bürger sein eigenes Bild von uns machen.