Damit wir leben können, wie wir wollen: Emanzipation und Geschlechtergerechtigkeit

Eine geschlechtergerechte Gesellschaft beginnt mit einer konsequenten Gleichstellungspolitik, die Frauen im Beruf, in der Politik, in der Bildung, in den Medien eine gleichberechtigte Teilhabe sichert und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt. Benachteiligungen, wie der anhaltende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Entscheidungspositionen, Sexismus und Menschenrechtsverletzungen verweisen auf Herrschaftsstrukturen, die es zu überwinden gilt. Gleichstellung allein reicht uns nicht. Geschlechtergerechte Politik ist Gesellschaftspolitik und betrifft die Gleichstellung von Frauen, Männern, Transgendern und Intersexuellen, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Unsere Vorstellungen von geschlechtergerechter Politik gipfeln nicht in der Forderung, dass Frauen die gleich guten Plätze auf der Titanic erobern, während Rassismus, soziale Kämpfe und Umweltkatastrophen unbearbeitet bleiben. Genau so wenig wollen wir, dass alle Geschlechter Niedriglohnjobs mit gleich mieser Bezahlung ausüben dürfen. Stärken, wie soziale Kompetenzen aller Geschlechter und der Reichtum an Fähigkeiten und Fertigkeiten dürfen nicht nur gewinnbringend in Arbeits- und Verteilungskämpfen ausgebeutet werden.


Zeit, Geld und soziale Garantien für ein gutes Leben

Ein selbstbestimmtes Leben erfordert eine andere Verfügungsmacht über die vorhandene Zeit: für Erwerbsarbeit, für die Familie, für Bildung und kulturellen Austausch, für politische Einmischung, für ausreichende Erholung und Zeit für sich selbst. Das setzt einen entsprechenden existenzsichernden Lohn oder ein Einkommen, das ein würdevolles Lebens sichert, voraus.


Der sofortige und dauerhafte Einstieg in eine Neubewertung aller gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten ist durch konkrete politische Maßnahmen zu gewährleisten. Denn es ist ungerecht, dass eine Kitaerzieherin schlechter bezahlt wird als ein Automechaniker. Es ist nicht hinzunehmen, dass die geringe Anrechnung von Kindererziehung und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung noch immer zu Armutsrenten für Frauen beiträgt. In unseren Sozialsystemen ist eine veraltete und männlich geprägte Erwerbsbiografie von 45 Jahren Vollzeitarbeit der Maßstab. Damit werden die realen Lebenswege von Frauen und Männern in ihren heutigen Lebenslagen weiterhin ignoriert, Solidarität und Emanzipation verhindert.


Eine Neubewertung lässt sich durch eine neue Verteilung alle bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Erwerbslosen und Vollzeiterwerbstätigen nachhaltig anschieben. Ein erster Schritt ist eine radikale Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf zunächst 30 Wochenstunden hin zu einer kürzeren Vollzeit und einer langen Teilzeit. Dabei ist nicht nur der volle Lohnausgleich, sondern auch die Gleichwertigkeit der Bezahlung zu sichern und es sind vielfältige familien- und bildungsfreundliche Arbeitszeitmodelle zu etablieren.


Wir fordern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Die Lohnungleichheit, dass in Deutschland Frauen 22 Prozent schlechter bezahlt werden als Männer, ist zu überwinden.

  • Der Gesetzgeber soll die Tarifpartner gesetzlich verpflichten, die Tarifverträge nach geschlechtergerechten Kriterien zu überarbeiten.
  • Der Bundeshaushalt muss nach den Kriterien des Genderbudgeting geschlechtergerecht ausgestaltet werden.
  • Die 50 Prozent- Quote für den Öffentlichen Dienst kann vom Gesetzgeber umgehend auf allen Ebenen und in allen Gehaltsgruppen eingeführt werden.

Diskriminierung von Frauen umfassend beseitigen

Quoten sind ein Mittel und kein Ziel, um die paritätische Beteiligung von Frauen zu sichern. DIE LINKE fordert Frauenquoten – nicht nur in Vorstandsetagen. Alle Politikbereiche haben ihren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit zu leisten. Die Frauenerwerbsquote in gut entlohnten, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ist zu steigern. Die partner- bzw. partnerinnenabhängige Leistungsberechnung bei Erwerbslosigkeit ist zu beenden.

  • DIE LINKE fordert ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unternehmen, in welchen Frauen oder Männer in Bezahlung, Aufstieg und Verantwortung benachteiligt sind, müssen verbindlich Gleichstellungsmaßnahmen einführen.
  • Professionelle Sorgearbeit und personenbezogene Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege) müssen durch bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.
  • Für Migrantinnen und Frauen und Mädchen mit Behinderung sind verbindliche Maßnahmen nötig, um Mehrfachdiskriminierung aufzuheben.
  • Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Reproduktion einschließlich der Rezeptfreiheit der "Pille danach" ist zu garantieren. Wir wollen die §§ 218, 219 StGB streichen.

Wirksamer Schutz vor Gewalt gegen Frauen

Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist als bundespolitische Pflichtaufgabe anzuerkennen und rechtlich verbindlich zu verankern. Sicherer, schneller, unbürokratischer und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Frauenberatungsstellen müssen Betroffenen unabhängig ihres körperlichen Zustandes, ihres Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation zugänglich sein. Eine bundeseinheitliche Finanzierung ist zu gewährleisten. Opfer von Zwangsheirat bedürfen besonderer Hilfe.

  • Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich finanziert sowie barrierefrei werden. Die weit verbreitete Finanzierung über Tagessätze muss endlich beendet werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Bestandteil einer Schutzpflicht und darf nicht länger eine freiwillige Leistung bleiben. Diese Forderungen sind zudem Bestandteil internationaler Abkommen, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat.
  • Die Bundespolitik ist verantwortlich, dass staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und das Gewaltschutzgesetz einheitlich umsetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgangs- und Sorgerecht, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind.
  • Alle Formen von Gewalt gegen Frauen sind öffentlich zu verurteilen, über die Ursachen ist aufzuklären. Gewaltverherrlichungen gegen Frauen in unterschiedlichsten Medien müssen konsequent bekämpft werden.

Eine besondere Rolle spielt die Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und Krisengebieten. So wird sexualisierte Gewalt, wie beispielsweise Massenvergewaltigungen von Frauen, noch immer als Waffe bei kriegerischen Auseinandersetzungen eingesetzt.


Die verbindliche Festschreibung der Konfliktprävention und -aufarbeitung, die Strafverfolgung, der zivile Schutz von Menschenrechten sowie die Garantie sozialer Rechte gehören in das Zentrum eines Aktionsplans.

  • Die vielfältigen Formen von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung sind aktiv zu bekämpfen. Opferschutz und Entschädigungen müssen unabhängig von einer Bereitschaft der Opfer als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden. Therapiemittel und Integrationsmaßnahmen sowie ein sicheres und gebundenes Aufenthaltsrecht für Betroffene müssen gewährt werden.

Vielfalt stärken – Wahlfreiheit der Lebensentwürfe

Soziale Rechte und Bürgerrechte gehören untrennbar zusammen. Sie gelten für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Herkunft, Behinderung, Religion, der sozialen und ethnischen Herkunft.


Zur rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Akzeptanz der Vielfalt der Lebensweisen gehört die Überwindung der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten gleichgestellt (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten), in vielen Bereichen, etwa im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und in der Sozialversicherung werden sie weiter benachteiligt. Dazu ist auch der Ausschluss nicht verheirateter und lesbischer Frauen von der assistierten Reproduktionsmedizin zu zählen. Für DIE LINKE ist die Anerkennung der Vielfältigkeit aller diskriminierungsfreien Familienformen und Lebensweisen leitendes Prinzip: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchwork-Familien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben.


Wir wollen nicht, dass überkommene und real diskriminierende Privilegien der Ehe beibehalten oder ausgeweitet werden. Auch Schwule und Lesben sollen heiraten können. Doch der besondere Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft sollen in Zukunft nicht Ehepaaren sondern denjenigen zu Gute kommen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben und deshalb eine Kompensation daraus erwachsender Nachteile benötigen.


Unsere Politikangebote richten sich nicht nur an diejenigen, die heute diskriminiert sind, sondern auch an die Nutznießer der noch immer geltenden, tradierten Rollenzuweisungen, an die Mehrheit der Männer. Auch sie haben ein Recht auf Wahlfreiheit der Lebensentwürfe, auf Familienarbeit und Ehrenamt. Alle sind aufgefordert, an der Überwindung überholter Rollenbilder mitzuwirken.

  • Die staatliche Subventionierung eines überholten Alleinernäherer- oder Zuverdienerinnenmodells muss innerhalb des Steuer-, Sozial-, Renten- und Familienrechts beendet werden.
  • Die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen, das Zusammenleben mit Kindern sollen steuerlich gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird abgeschafft. Damit wird auch die steuerliche Benachteiligung von Lesben und Schwulen beendet.
  • Wir stehen für eine aktive Anti-Diskriminierungspolitik. Niemand soll in Belastungssituationen allein für seine oder ihre Rechte kämpfen müssen. Deshalb muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit einem echten Klagerecht für Verbände verbessert werden.
  • DIE LINKE fordert die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierungen auf Grund der Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 Grundgesetz. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, fordern wir die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen, ein Verbandsklagerecht, die Beweislastumkehr in Verfahren sowie Maßnahmen, die auf einen Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins zielen.

DIE LINKE fordert die Entschädigung und Aufhebung der Unrechtsurteile der in der BRD und DDR verfolgten Homosexuellen, gemäß der Gesetzesvorlage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

  • DIE LINKE unterstützt Transgender in ihrem Kampf um Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identitäten. Die Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens ist ein erster Schritt zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts von Trans-Personen. Darüber hinaus muss das Transsexuellengesetzes als Sondergesetz aufgehoben werden und in bestehendes Recht integriert werden. Dabei ist die rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen zu verankern. Intersexuelle Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen fordern seit langem das Verbot von nicht medizinisch – indizierten, frühkindlichen Operationen zum Zwecke der Geschlechtsangleichung. DIE LINKE schließt sich diesen Forderungen an. Operationen an Intersexuellen dürfen erst durchgeführt werden, wenn diese selbst einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung gegeben haben.
  • Des Weiteren richtet sich DIE LINKE gegen den am 31.01.2013 vom Bundestag auf Anregung des Familienministerium neu beschlossenen § 22 PTsG, nach dem ein Eintrag des Geschlechts bei Intersexuellen nach Geburt mittlerweile verboten wird. DIE LINKE schließt sich auch hier den Forderungen der Intersexgruppen an. Durch den seit 2009 existierenden § 7 PStV ist es ohnehin möglich, den Geschlechtseintrag nach der Geburt freizulassen. DIE LINKE ist der Meinung, dass die Eltern intersexueller Kinder durch ein Verbot des Geschlechtseintrags nach der Geburt eher angehalten werden, eine frühkindliche Operation durchzuführen.
  • Entsprechend ist die Veränderung des Vornamens und des Personenstandes für Intersexuelle und Transgender auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei zu regeln.

Bunt und verlässlich: für eine emanzipatorische Familienpolitik

Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, egal, ob als Lebensgemeinschaft, Einelternfamilie, als Klein- oder Großfamilie, als Ehepaar, als Mehrgenerationenhaushalt oder in anderen Formen der Gemeinschaft. Familie ist, wo Menschen, egal welcher sexuellen Orientierung, füreinander da sind.


DIE LINKE steht für eine emanzipatorische und zukunftsweisende Familienpolitik. Familienpolitik muss allen Menschen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst ermöglichen. Dafür müssen öffentliche Infrastruktur und soziale Sicherheit wirksam ausgebaut werden. Private Dienstleistungen nutzen nur besserverdienenden Familien - wer sie nicht bezahlen kann, hat Pech gehabt. Öffentliche Dienstleistungen dagegen stehen allen zur Verfügung und sichern, dass Menschen nicht weiter ausgegrenzt, sondern Probleme in prekären Lebenslagen wirklich wahrgenommen und bekämpft werden.


Der notwendige Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung stockt. Die öffentliche und soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche hat sich vielerorts massiv verschlechtert. Angebote wurden reduziert, Musikschulen verteuert oder Bibliotheken geschlossen. Familienleben kann aber nur innerhalb eines leistungsfähigen Sozialsystems funktionieren. Familien müssen von der Gesellschaft unterstützt werden und brauchen soziale Sicherheit. Die Politik der letzten Jahre hat das Gegenteil bewirkt. Wegen des ständigen Sozialabbaus stiegen die finanziellen Belastungen der Familien. Immer früher bricht in Kindergärten und Schulen der Wettlauf um den "Ernst des Lebens" aus, wird einseitig Leistung und Wettbewerb gefördert. Zugleich bleiben die ungleichen Ausgangsbedingungen unangetastet, die soziale Integration auf der Strecke.

  • DIE LINKE fordert ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Ganztagesbetreuungsangebot für Kinder, die ihren unterschiedlichen und altersspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Alle Kinder von einem Jahr an haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Bei der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten gilt der tatsächliche Bedarf und nicht eine beliebig ermittelte Quote. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen.
  • Heute werden Eltern, die sich beide für Teilzeitarbeit während der Elterngeldzeit entscheiden, finanziell benachteiligt. Der Rechtsanspruch von Eltern auf paritätische Teilung der Elternzeit ist zu sichern.
  • Wir wollen kostenlose und hochwertige Essenversorgung für alle Kinder in der gebührenfreien öffentlichen Kinderbetreuung sicherstellen.
  • Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten, damit sie Beruf und Familienleben vereinbaren können. Gleichzeitig müssen in diesen Einrichtungen die Standards guter Arbeit realisiert werden. Werden die Dienstleistungen ausgebaut, dann muss auch das Fachpersonal aufgestockt werden.

DIE LINKE unterstützt Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an den betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie. Die Arbeitszeit ist so zu gestalten, dass alle die Möglichkeit haben, Beruf, Familie, Freizeit, und Engagement in ihren Alltag zu integrieren.

  • Eltern brauchen als Beschäftigte mehr Rechte, um trotz Erwerbsarbeit genug Zeit für ihre Familie zu haben. Das individuelle Recht auf Teilzeitarbeit muss uneingeschränkt gelten. Die Entgeltstrukturen zwischen Industrie-, Dienstleistungs- und Sorgearbeiten sind nicht gleichwertig und müssen angepasst werden. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeitarbeit ist einzuführen. Für Eltern wird ein besonderer Kündigungsschutz geschaffen, der bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes gilt.
  • Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer schwangerschafts- und erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.
  • DIE LINKE fordert einen flexiblen Elterngeldanspruch von 12 Monaten pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende) anstatt Herdprämien wie das Betreuungsgeld. Das Elterngeld soll zu einem sozial ausgestalteten Elterngeldkonto weiterentwickelt werden. Elterngeld soll auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes genommen werden können und gleichzeitig von beiden Elternteilen. So wird eine möglichst gleiche Aufteilung der Erwerbs- und auch der Erziehungsarbeit zwischen den Eltern begünstigt. Junge Väter sind dabei zu unterstützen, sich mehr um ihre Kinder kümmern zu können.
  • Elterngeld steht allen Eltern zu und darf nicht auf andere Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden.
  • Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung, um ins Berufsleben zurückzukehren sowie gegebenenfalls eine Ausbildung absolvieren zu können. Die Förderung muss ausgebaut werden.

Kindheit und Jugend – frei von Armut und Ausgrenzung

Fast jedes fünfte Kind ist in unserem Land von Armut betroffen – eine Schande für eine so reiche Gesellschaft wie unsere und eine Katastrophe für jedes betroffene Kind. DIE LINKE will Kindern und Jugendlichen ermöglichen, frei von Armut und Ausgrenzung aufzuwachsen. Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte und einen eigenständigen Teilhabeanspruch. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

  • Gemeinsam mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden wird sich die DIE LINKE für eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendliche einsetzen. Sie ist am tatsächlichen, verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder zu orientieren. Dieses liegt derzeit bei 536 Euro. Als Sofortmaßnahme ist das Kindergeld zu erhöhen: für die ersten zwei Kinder auf 200, für alle weiteren Kinder entsprechend gestaffelt. Die Hartz-IV-Sätze müssen verfassungsgerecht berechnet und entsprechend erhöht, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden. Das Kindergeld darf nicht auf Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden.
  • Kindern und Jugendlichen sind weitgehend gebührenfreie Zugänge zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen, zu Museen, Bibliotheken, Theatern und Musikschulen zu ermöglichen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll Zugang zu einem internetfähigen Computer bekommen. Kinder und Jugendliche benötigen eigene Räume, in denen sie sich abseits von Kosten- und Konsumzwängen treffen und betätigen, kulturelle Vorlieben entwickeln können sowie Unterstützung erfahren. Dabei sind die Partizipation und Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen sowie eine angemessene pädagogische und kulturelle hauptamtliche Begleitung sicherzustellen.
  • Wir wollen das Bildungsprogramm gegen Rassismus und für die Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensentwürfen stärken.
  • Die seit Jahren anhaltenden Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe müssen von Bund und Ländern rückgängig gemacht werden. Zum Neuaufbau von Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Sofortprogramm notwendig, damit die örtlichen Träger ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen und Schutz und Förderung der Kinder und Jugendlichen wirksam gewährleisten können. Wir wollen die regionalen Netzwerke zum Kinderschutz und die Familienhebammen dauerhaft fördern, deren Angebote und Hilfen allen Familien zugänglich zu machen. Weiterhin muss die Haftpflichtversicherung für die Hebammen über die Krankenkassen in voller Höhe übernommen werden. Der Diskurs und die Durchsetzung hoher Standards für Ausstattung und Qualität der Angebote für Kinder und Jugendliche sind zu intensivieren.